Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Protest gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer von den Spielen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Ja sry war nur schnell dahingeschrieben - w?re letztendlich ne Klageh?ufung oder sowas in der Art. W?rde uns Spielern(Kunden) auch nichts bringen da wir ja noch keinen Schaden genommen haben - K?ufer k?nnten aber wahrscheinlich ihre Ausgaben einklagen.
    W?re eh sinnvoller mal den Verbraucherschutz einzuschalten
    Allianzlos in LOA 15.05.2015 - 12.06.2015
    Ausgeschlossen von Cross Server Herrschaft 01.04.2015 - 11.07.2015
    "Bestpreis Juli 2015" 28,07€ für 1300 Dias! (Preisschild sagt 9,99€)
    Danke R2FAIL

    Kommentar


    • #17
      die Frage stellt sich nur wo willst die Klage einreichen, weil auf der HP ja nicht mal ein Impressum vorhanden ist, woraus der Sitz des Betreibers hervorgeht
      K1ngL1on - ua20-s52&s53&s54

      Kommentar


      • #18
        Offices/Locations (2)

        R2 Shanghai

        Shanghai,

        CHN

        R2 Headquarters

        Changsha,

        CHN


        Past Team (4)


        Benjamin Chen
        VP Marketing @ Reality Squared Games

        Owen Luo
        Chairman @ Reality Squared Games

        Jared Psigoda
        CEO @ Reality Squared Games

        Sunding Tang
        Director of Business Development @ Reality Squared Games
        Zuletzt geändert von xRine; 01.01.2015, 19:29.

        Kommentar


        • #19
          Zitat von K1ngL1on Beitrag anzeigen
          die Frage stellt sich nur wo willst die Klage einreichen, weil auf der HP ja nicht mal ein Impressum vorhanden ist, woraus der Sitz des Betreibers hervorgeht
          der hauptsitz ist in china, aber du m?sstest ja den vertreter des deutschen r2 server verklagen, da r2 ja weltweit agiert.

          Kommentar


          • #20
            Klage wird eh keinen sinn haben da r2 nach geltenden eu recht handelt bzw handeln muss...auch wenns ziemlich mies ist aber dagegen kann man nix machen..man kann nur hoffen das preise etc angepasst werden um dem gerecht zu werden...

            H?ttens aber schon vorher was ?ndern k?nnen denn sie wissen es nicht seit gestern das die ?nderung zum 1 januar eintritt...weil die umsetzung bzw alles was dazu geh?rt ist gegen?ber den usern halt schlampig wie immer...und dann noch ein event zu machen daf?r eigentlich der hohn ansich...wenns als belohnung wenigstens extra dias gegeben h?tte ok aber son bissel kram...nunja

            Kommentar


            • #21
              auch in deutschland gibts nen verantwortlichen oder meinste die G.M bekommen von china post sprich den arbeitsvertrag diesmal ist echt mal schluss ich werd alles dran setzen um mal klarheit zu schaffen und das ist mein gutes recht wenn ich zweifel an irgendetwas habe oder?ich denke es reicht nun dar?ber von meiner seite zu diskutieren die zeit wirds bringen sch?nen abend noch lg alexandras s4
              Zuletzt geändert von R259781305; 01.01.2015, 20:37.

              Kommentar


              • #22
                Ich kenn zwar die Strukturen hinter der Firma nicht, aber wieso glaubt man das es eine deutsche Mannschaft gibt ? Die GM sind ehrenamtliche, also nix mit Arbeitsvertrag, der deutsche Support sitzt nach Aussage eines GM in China, warum sollte dann die Leitung der deutschen Server nicht auch von dort aus agieren ?

                Allerdings hab ich keine Ahnung was dieses mysteri?se Pro Team sein soll, wozu und wo die t?tig sind ist bisher keine Aussage zu bekommen.
                Zuletzt geändert von xRine; 01.01.2015, 21:00.

                Kommentar


                • #23
                  Zitat von struempfchen Beitrag anzeigen
                  Das ist so nicht ganz zutreffend. Du erwirbst zwar Dias gegen Euros (ein Kauf also wie Geld gegen Ware) - allerdings ist das kein Kauf eines persistenten Gutes sondern wird durch die AGB von r2 auf einen Gegenstand reduziert auf den Du keinen Anspruch hast.
                  Somit erwirbst Du lediglich das Recht diese Gegenst?nde (Diamanten) als virtuelle "W?hrung" zu verwenden, Besitzanspr?che kannst Du aber in keiner Form geltend machen (da man darauf explizit verzichten MU?).
                  Folglich zahlst Du Euronen f?r etwas was Du nicht besitzt - sondern lediglich damit agieren kannst. Du erwirbst also nur das Recht agieren zu d?rfen. Das Spiel und alle darin vorkommenden Gegenst?nde sind und bleiben im Besitz von r2.
                  Trivial ausgelegt sprechen wir hier von einer Dienstleistung - nicht vom Erwerb von Eigentum mit Mehrwertcharakter. Das sollte r2 bzw. ihre Armee von Anw?lten eigentlich wissen.
                  sowas finde ich mal informativ ... is zwar aus nem anderen thread aber gut find ichs trotzdem .... mein gef?hl sagt mir eh das das ne versteckte preiserh?hung ist :/
                  Paddi - S1

                  Kommentar


                  • #24
                    naja ..................
                    Zuletzt geändert von R259781305; 01.01.2015, 22:34.

                    Kommentar


                    • #25
                      Zitat von R288198401 Beitrag anzeigen
                      Klage wird eh keinen sinn haben da r2 nach geltenden eu recht handelt bzw handeln muss...auch wenns ziemlich mies ist aber dagegen kann man nix machen..man kann nur hoffen das preise etc angepasst werden um dem gerecht zu werden...

                      H?ttens aber schon vorher was ?ndern k?nnen denn sie wissen es nicht seit gestern das die ?nderung zum 1 januar eintritt...weil die umsetzung bzw alles was dazu geh?rt ist gegen?ber den usern halt schlampig wie immer...und dann noch ein event zu machen daf?r eigentlich der hohn ansich...wenns als belohnung wenigstens extra dias gegeben h?tte ok aber son bissel kram...nunja
                      Mein Hals ist eh geschwollen und glaube doch nicht das man die Absicht hatte vorher was zu sagen, weil das Weihnachtsevent hat Geld in Massen rein gesp?lt, vorher was zu sagen w?re ja bekloppt gewesen...
                      Turbolenza
                      Server: S9

                      Kommentar


                      • #26
                        also Thema MwSt kannn sich R2 getrost in die Schublade legen, denn wenn niemand mehr casht, leider gibt es noch doofe die das tun werden, w?rde R2 es sich dreimal ?berlegen so etwas zu bringen. MwSt darf nur erhoben werden wenn man auch was von der "Dienstleistung" hat, was bei einem Online-Game nicht der Fall ist, denn R2 kann schnell den Stecker ziehen, und darauf darf keine Steuer erhoben werden, sonst macht sich R2 strafbar. Soviel zum Thema R2 liest mal die Gesetze gescheit. Das EU-Parlament hat bez?glich unserer MwSt n?mlich null was zu sagen.

                        Kommentar


                        • #27
                          Zitat von R288198401 Beitrag anzeigen

                          H?ttens aber schon vorher was ?ndern k?nnen denn sie wissen es nicht seit gestern das die ?nderung zum 1 januar eintritt...weil die umsetzung bzw alles was dazu geh?rt ist gegen?ber den usern halt schlampig wie immer...und dann noch ein event zu machen daf?r eigentlich der hohn ansich...wenns als belohnung wenigstens extra dias gegeben h?tte ok aber son bissel kram...nunja
                          naja, die preise wurden ja vorher schon flei?ig erh?ht, zwar schleichend, aber auffallend und nun nochmal alles teurer zu machen ist doch schon arg ein unding!

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von R278514765 Beitrag anzeigen
                            also Thema MwSt kannn sich R2 getrost in die Schublade legen, denn wenn niemand mehr casht, leider gibt es noch doofe die das tun werden, w?rde R2 es sich dreimal ?berlegen so etwas zu bringen. MwSt darf nur erhoben werden wenn man auch was von der "Dienstleistung" hat, was bei einem Online-Game nicht der Fall ist, denn R2 kann schnell den Stecker ziehen, und darauf darf keine Steuer erhoben werden, sonst macht sich R2 strafbar. Soviel zum Thema R2 liest mal die Gesetze gescheit. Das EU-Parlament hat bez?glich unserer MwSt n?mlich null was zu sagen.
                            Leider ist die aussage nicht wahr...die mwst gilt auch f?r virtuelle g?ter die im zusammenhang mit spielen stehen egal ob diese dauerhaft sind oder tempor?r dem nutzer zur verf?gung gestellt werden...auch wenns mir nat?rlich auch nicht passt sowas dahingehend habens nunmal recht...das is halt eine gesetz?nderung zum 1 januar 2015...die umsetzung nunja...redmer nicht dr?ber...bin der selben meinung wie andere auch..von mir gibts auch nix mehr...von den dias die ich noch habe geht noch ne weile vip aber aufladen tu ich nix mehr solange sich nichts ?ndert...

                            Kommentar


                            • #29
                              5.Preisangaben auf der Website: Es muss neu kalkuliert und programmiert werden

                              Die verschiedenen EU-L?nder haben verschiedene Steuers?tze. Anbieter m?ssen hier ?ber die Form der Darstellung der Preise nachdenken. Da die Preise gegen?ber Privatkunden immer inklusive der Umsatzsteuer dargestellt werden m?ssen, ist leider v?llig unklar, wie rechtssichere Preisangaben in der Praxis dann aussehen k?nnen.

                              Nicht erlaubt ist es, Nettopreise anzugeben und dann zu schreiben "zzgl. MwSt". Preise m?ssen gegen?ber Endverbrauchern immer als Endpreise inklusive der Mehrwertsteuer angegeben werden.

                              Kommentar


                              • #30
                                Zitat von makole1173 Beitrag anzeigen
                                Nicht erlaubt ist es, Nettopreise anzugeben und dann zu schreiben "zzgl. MwSt". Preise m?ssen gegen?ber Endverbrauchern immer als Endpreise inklusive der Mehrwertsteuer angegeben werden.
                                Schau in den Aufladebereich und sag mir was du siehst. Richtig, da steht 9,99? und wenn du mit was anderem als Skrill zahlst sind es auf einmal ?ber 10,00?.
                                Artikel 5 Grundgesetz
                                (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X