Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Protest gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer von den Spielen

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Protest gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer von den Spielen

    R2, habt ihr 'nen Schatten oder was ist da los?

    nach dem Umsatzsteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland haben wir als Nutzer nicht die Kosten zu tragen! Die bleiben sch?n bei euch. Hier die entsprechenden Gesetzestexte aus besagtem Gesetzbuch.

    ?13a UStG

    Steuerschuldner

    (1) Steuerschuldner ist in den F?llen

    1. des ? 1 Abs. 1 Nr. 1 und des ? 14c Abs. 1 der Unternehmer;

    2. des ? 1 Abs. 1 Nr. 5 der Erwerber;

    3. des ? 6a Abs. 4 der Abnehmer;

    4. des ? 14c Abs. 2 der Aussteller der Rechnung;

    5. des ? 25b Abs. 2 der letzte Abnehmer;

    6. des ? 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 der Unternehmer, dem die Auslagerung zuzurechnen ist (Auslagerer); daneben auch der Lagerhalter als Gesamtschuldner, wenn er entgegen ? 22 Abs. 4c Satz 2 die inl?ndische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters nicht oder nicht zutreffend aufzeichnet.

    (2) F?r die Einfuhrumsatzsteuer gilt ? 21 Abs. 2.




    Abs. 2 entf?llt, da es sich nicht um den Tansfer von materiellen G?tern in das Inland handelt.



    ?1 Abs. 1 Nr. 1
    (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Ums?tze:

    1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausf?hrt. Die Steuerbarkeit entf?llt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder beh?rdlicher Anordnung ausgef?hrt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgef?hrt gilt;



    Das ist unser Fall. Ich werde trotzdem mal die anderen F?lle mit den entsprechenden Gesetzestexten erkl?ren.



    ? 14c
    (1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung f?r eine Lieferung oder sonstige Leistung einen h?heren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz f?r den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. Berichtigt er den Steuerbetrag gegen?ber dem Leistungsempf?nger, ist ? 17 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. In den F?llen des ? 1 Abs. 1a und in den F?llen der R?ckg?ngigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach ? 9 gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.
    (2) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausf?hrt. Der nach den S?tzen 1 und 2 geschuldete Steuerbetrag kann berichtigt werden, soweit die Gef?hrdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. Die Gef?hrdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empf?nger der Rechnung nicht durchgef?hrt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbeh?rde zur?ckgezahlt worden ist. Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen und nach dessen Zustimmung in entsprechender Anwendung des ? 17 Abs. 1 f?r den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Voraussetzungen des Satzes 4 eingetreten sind.



    Der scheint nix mit den Spielern zu tun zu haben. Wenn ich mich irre, korrigiert mich mal bitte.



    ?1 Abs.1 Nr. 5
    5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.



    Innergemeinschaftlicher Erwerb ist ganz weit weg von unserem Fall.



    ? 6a Abs. 4

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    (4) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.



    Auch wieder mal ganz weit weg.



    ? 25b Abs. 1 - 2

    Innergemeinschaftliche Dreiecksgesch?fte

    (1) Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgesch?ft liegt vor, wenn

    1. drei Unternehmer ?ber denselben Gegenstand Umsatzgesch?fte abschlie?en und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt,
    2. die Unternehmer in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten f?r Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sind,
    3. der Gegenstand der Lieferungen aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt und
    4. der Gegenstand der Lieferungen durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer bef?rdert oder versendet wird.

    Satz 1 gilt entsprechend, wenn der letzte Abnehmer eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht f?r ihr Unternehmen erwirbt und die in dem Mitgliedstaat f?r Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist, in dem sich der Gegenstand am Ende der Bef?rderung oder Versendung befindet.
    (2) Im Fall des Absatzes 1 wird die Steuer f?r die Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet, wenn folgende Voraussetzungen erf?llt sind:

    1. Der Lieferung ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorausgegangen;
    2. der erste Abnehmer ist in dem Mitgliedstaat, in dem die Bef?rderung oder Versendung endet, nicht ans?ssig. Er verwendet gegen?ber dem ersten Lieferer und dem letzten Abnehmer dieselbe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist als dem, in dem die Bef?rderung oder Versendung beginnt oder endet,
    3. der erste Abnehmer erteilt dem letzten Abnehmer eine Rechnung im Sinne des ? 14a Abs. 7, in der die Steuer nicht gesondert ausgewiesen ist, und
    4. der letzte Abnehmer verwendet eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mitgliedstaates, in dem die Bef?rderung oder Versendung endet.



    Nein, wir haben keine Dreiecksgesch?fte innerhalb einer Gemeinschaft.




    ?4 Nr. 4a Buchstabe a
    die folgenden Ums?tze:

    a) die Lieferungen der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenst?nde an einen Unternehmer f?r sein Unternehmen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet. Mit der Auslagerung eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager entf?llt die Steuerbefreiung f?r die der Auslagerung vorangegangene Lieferung, den der Auslagerung vorangegangenen innergemeinschaftlichen Erwerb oder die der Auslagerung vorangegangene Einfuhr; dies gilt nicht, wenn der Gegenstand im Zusammenhang mit der Auslagerung in ein anderes Umsatzsteuerlager im Inland eingelagert wird. Eine Auslagerung ist die endg?ltige Herausnahme eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager. Der endg?ltigen Herausnahme steht gleich der sonstige Wegfall der Voraussetzungen f?r die Steuerbefreiung sowie die Erbringung einer nicht nach Buchstabe b beg?nstigten Leistung an den eingelagerten Gegenst?nden,


    Dieser Thread ist ernst zu nehmen, da ich rechtlichen Schutz der Spielerschaft gegen ihre Ma?nahmen bei der Erhebung der Steuer hierin darlege. F?r den Fall des Misstrauens hier die von mir verwendete Quelle in Form von Weblinks.

    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25b.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13a.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html

    ---------- Post added at 20:10 ---------- Previous post was at 20:00 ----------

    Nur zur Info an alle: Ich mache hier jetzt nicht eine sinnlose Front auf, die keine entsprechende Grundlage hat (wie man ja offensichtlich sehen kann). Zudem ist dieser Thread durch ein anderes Gesetz, welches zu den Grundgesetzen geh?rt und die Meinungsfreiheit sch?tzt, gesch?tzt, genauso wie diverse fr?here Threads/Posts von mir. Ich apelliere an jeden, dem es in den Fingern juckt hier was zu schreiben, dieses auch zu tun. Ihr k?nnt daf?r nicht belangt werden. Trotzdem seit bitte nicht anst??ig dabei, das w?rde uns nicht helfen.

    Mit freundlichem Gru?
    Blutgott von [S10]Limbo

  • Gast-Avatar
    Ein Gast antwortete
    Hallo zusammen,

    das Thema ist nach wie vor in der L?sungsphase. Solange, wie es keine eindeutige Aussage/L?sung seitens R2 gibt, schlie?e ich den Thread, da jede Diskussion dahingehend m??ig ist. Danach ?ffne ich ihn gerne wieder zur Diskussion. Sollte doch zwischenzeitlich einer etwas sinnvolles zum Thema beizutragen haben, einfach per PN anschreiben.

    Beste Gr??e,

    Barnabas

    Einen Kommentar schreiben:


  • struempfchen
    antwortet
    Habt ihr es denn immer noch nicht verstanden ? r2 interessiert nur PROFIT. Die GMs k?nnen euch nicht helfen wenn es den PROFIT f?r r2 schm?lert. r2 hat kein Interesse daran zu pr?fen ob dei EU Recht hat oder nicht. Glaubt ihr die verschwenden PROFIT f?r chinesiche Anw?lte die sich auf ewig lange Prozesse mit EU-Anw?lten einlassen ?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Blutgott
    antwortet
    Floriel, du hattest mich auf eine Idee gebracht, die ich am besten in Bildern ausdr?cke. Ich sag dazu nur eins:

    Finde den Fehler!

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: FDF1.jpg
Ansichten: 1
Größe: 187,2 KB
ID: 148527Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: FDF2.jpg
Ansichten: 1
Größe: 204,6 KB
ID: 148528

    AUFL?SUNG

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: FDF1A.jpg
Ansichten: 1
Größe: 189,1 KB
ID: 148529Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: FDF2A.jpg
Ansichten: 1
Größe: 223,6 KB
ID: 148530


    Soviel zu Netto- und Bruttopreisen. Im Moment ist das ein Tatbestand der T?uschung, da ja laut Gesetz der Hinweis in Textform keine Rechtsg?ltigkeit hat.
    Zuletzt geändert von Blutgott; 27.01.2015, 23:24.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Floriel
    antwortet
    Ich pers?nlich hab mir mal den Spa? gemacht und mir von http://www.e-recht24.de/artikel/steu...euer-2015.html eine Erkl?rung geholt. Einen Auszug daraus finde ich besonders interessant.

    5.Preisangaben auf der Website: Es muss neu kalkuliert und programmiert werden

    Die verschiedenen EU-L?nder haben verschiedene Steuers?tze. Anbieter m?ssen hier ?ber die Form der Darstellung der Preise nachdenken. Da die Preise gegen?ber Privatkunden immer inklusive der Umsatzsteuer dargestellt werden m?ssen, ist leider v?llig unklar, wie rechtssichere Preisangaben in der Praxis dann aussehen k?nnen.

    Nicht erlaubt ist es, Nettopreise anzugeben und dann zu schreiben "zzgl. MwSt". Preise m?ssen gegen?ber Endverbrauchern immer als Endpreise inklusive der Mehrwertsteuer angegeben werden.

    Ich finde R2 sollte sich das mal genau durchlesen und endlich mal handeln viele wollen jetzt kein Geld investieren weil sie eben nicht genau wissen was sie bezahlen m?ssen, zumal man auch sehen muss, dass Kinder ?berhaupt keinen Plan haben ?ber das
    Steuergesetz.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Elizafa
    antwortet
    es gab heute ne neue Ank?ndigung - alle die nicht physisch in deutschland (eu staat) waren und dias gekauft haben kriegen bonusdias f?r die mehrgezahlte steuer... ob das rechtens ist weiss ich nicht - aber heisst das wnen ich zuf?llig im urlaub war und von da was gekauft hab krieg ich noch dias??

    Einen Kommentar schreiben:


  • Korfox
    antwortet
    Zitat von R254094037 Beitrag anzeigen
    das preis-leistungsverh?ltnis ist auf den eu/us servern besser weil sie ca 100x so alt sind sonst tun die sich nicht wirklich was
    brauchst nur auf den eu server von r2 gehen da siehst du das es kein unterschied zu zb gtarcade gibt aber hauptsache mal klugscheissern xD
    ja wir klugschei?en, weil es nunmal fakt ist, dass die us/eu besser sind, als die deutschen.
    und wer nur mumpitz im hirn hat und auf den deutschen bleibt, weil sie "neuer" sind (und daf?r gerne auch gleich dreimal mehr ? ausgeben m?chte), der soll das tun.
    denen ist ohne hin nicht zu helfen

    und obwohl die us/eu server "100x so alt sind", gibt es immernoch neuerungen, die den spielspa? erheblich steigern, wovon man beim deutschen server ?brigends nur tr?umen kann.

    aber es muss halt auch solche kloputzer wie dich geben, daher sei dir dein unn?tiger kommentar mal verziehen...

    Einen Kommentar schreiben:


  • R254094037
    antwortet
    das preis-leistungsverh?ltnis ist auf den eu/us servern besser weil sie ca 100x so alt sind sonst tun die sich nicht wirklich was
    brauchst nur auf den eu server von r2 gehen da siehst du das es kein unterschied zu zb gtarcade gibt aber hauptsache mal klugscheissern xD

    Einen Kommentar schreiben:


  • HerrGott
    antwortet
    Da R2 seine Server und seinen Sitz in China hat, mussten sie bisher keine Steuern in Deutschland zahlen, wenn sie jetzte Steuern zahlen m?ssen, wollen sie ihre ?berteuerten Preise f?r den Deutschen Markt und somit ihren Gewinn nat?rlich behalten. Ich empfehle das ausweichen auf Server und Anbieter die nicht in der EU ans?ssig sind, dort ist meist auch das Preis- Leistungsverh?ltnis erheblich besser.
    Bei der derzeitigen Zahlungspraxis sieht R2 jedenfalls keinen Cent von mir.^^

    Einen Kommentar schreiben:


  • xRine
    antwortet
    Frag dich doch einfach mal, warum werden die 3-4 Preisschilder nicht einfach ausgetauscht ? Aufwand was weiss ich, 10 Minuten ?

    Mag es nicht sein das man etwas billiger darstellt, der Kunde liest den Rest nicht und dr?ckt auf Kauf ? Darum wird sowas als T?uschung betrachtet und ist und bleibt nunmal nicht erlaubt, auch wenn das dem einen oder anderen egal ist und bei Anfechtung wirds rechtlich mehr als enge mit dem Vertrag.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Brummbaer
    antwortet
    Zitat von -BUBO- Beitrag anzeigen
    Wir sind ja nun keine Wiederverk?ufer sondern Endverbraucher k?nnen also die Ust. nicht weitergeben.
    Es ist doch absolut un?blich dem Endverbraucher den Nettopreis anzubieten und dann den Bruttopreis in Rechnung zu stellen.
    Deshalb m??en die Preise im Shop angepasst werden.
    Wenn dabei dann die Pakete ?berarbeitet w?rden z.B.: 3.300 Diamanten f?r 25,00 ?, statt wie bisher 2600 f?r 19,99 ? k?nnte ich damit leben.

    ist klar das uns eigentlich ein preissenkung lieber w?re, aber das wird wohl wunschdenken bleiben.

    Rechnen wir mal die Einnahmen pro Diamant f?r R2.

    25? / 119 * 100 / 3300 Diamanten = 0,0064 pro Diamant
    19,99? / 2600 Diamanten = 0,0077 pro Diamant.

    zum thema auszeichungspflicht sei folgendes gesagt. ich kann durchaus mit der momentan angewanten variante gut leben. letztendlich sehe ich bevor ich bezahle was mir tats?chlich abgezogen wird und habe da vor immer noch die wahl das ganze abzubrechen oder eben es nicht zu tun und klicke somit auf bezahlen. das ?ndert meiner meinung nach nichts an der g?ltigkeit des vertrages.

    Einen Kommentar schreiben:


  • xRine
    antwortet
    Zitat von -BUBO- Beitrag anzeigen
    Es ist doch absolut un?blich dem Endverbraucher den Nettopreis anzubieten und dann den Bruttopreis in Rechnung zu stellen.
    Es ist nicht un?blich, sondern schlicht und einfach falsch und nicht Gesetzeskonform und R2 weiss das l?ngst sehr genau.
    Zuletzt geändert von xRine; 21.01.2015, 11:50.

    Einen Kommentar schreiben:


  • -BUBO-
    antwortet
    Wir sind ja nun keine Wiederverk?ufer sondern Endverbraucher k?nnen also die Ust. nicht weitergeben.
    Es ist doch absolut un?blich dem Endverbraucher den Nettopreis anzubieten und dann den Bruttopreis in Rechnung zu stellen.
    Deshalb m??en die Preise im Shop angepasst werden.
    Wenn dabei dann die Pakete ?berarbeitet w?rden z.B.: 3.300 Diamanten f?r 25,00 ?, statt wie bisher 2600 f?r 19,99 ? k?nnte ich damit leben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • xRine
    antwortet
    Zitat von R270734541 Beitrag anzeigen
    Hier lohnt es sich den Einzelh?ndler gelernt zu haben^^ Nur Gro?h?ndler d?rfen die 19% nicht im Preis angeben sondern nur dazu schreiben zzg. Mehrwertssteuer da R2 kein Gro?h?ndler ist und sofort die Ware an den Endverbraucher verkauft MUSS R2 den BRUTTO Preis auszeichen
    Hat keiner in Frage gestellt, du kannst wohl die Ironie nicht erkennen.

    Und die Mwst. bezieht sich auf den Kunden, ist es B2C also Firma an Privat muss Brutto, ist es B2B Firma an Firma, darf es Netto sein, da die Mwst. ?ber die Vorsteuer gezogen wird. Ob und wieviel wer und wo verkauft, spielt dabei keine Rolle @User ?ber mir.

    Einen Kommentar schreiben:


  • R247546009
    antwortet
    Wieso ist R2 kein Gro?h?ndler?

    Die haben 5 Spiele jeweils mit mehreren Servern. Alleine f?r LoA sind es mehr als 50. Wenn ich jetzt noch min. 1000 Spieler pro Server annehme k?nnte man da sicher schon von einem Gro?h?ndler sprechen. Mal davon abgesehen, dass sie wie ein Gro?h?ndler gro?z?gig Kohle scheffeln^^

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X