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Protest gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer von den Spielen

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  • struempfchen
    antwortet
    Ich bin extrem gespannt wie sich die Geb?hren f?r den Auslandseinsatz der Kreditkarte mit dem EU-Recht verkn?pft. Da in einem Spiel wie diesem in denen die "Besitzt?mer" der Spieler auf nicht persistenter Basis fungieren und der Spieler ausdr?cklich seinem Verzicht auf allen Ebenen zustimmt, ist jeder investierte Euro gleichzusetzen mit Company Profit. Da sich hier die Margen generieren hat das nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun sondern mit Gewinnmaximierung bei gleichzeitigem R?ckgang des Umsatzes. Als Spieler kann man sich lediglich dadurch wehren indem man keinen Euro mehr investiert, solange man in einem Spiel unterwegs ist, was jederzeit und ohne Angabe von Gr?nden beendet werden kann. Wer schon Euronen investiert hat ist gut beraten, sich so lange wie m?glich an seinen Errungenschaften zu erfreuen bis der unweigerliche ShutDown kommt.

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  • R279745817
    antwortet
    Neu muss R2Games ja dem Land die Mehrwertsteuern abliefern, wo der K?ufer der Diamanten wohnt. Dies kann R2 Games ?ber eine Amtsstelle abwickeln lassen soweit mir das bekannt ist. Wo m?ssen sie nun die Steuern abliefern, wenn der K?ufer beispielsweise aus der Schweiz kommt, wo zum ersteren die Schweiz gar nicht betroffen ist da sie kein EU-Mitgliedsland ist und zweitens wenn es auch noch so w?re, die Mehrwertsteuer Abgabe h?chstens den ?blichen 8% MwSt entsprechen w?rde.
    Ist das nun eine Bereicherung Seitens R2Games, da sie ja die MwSt. gar nicht in jenem Land entrichten kann wo der Spieler sie gekauft hat, oder kommt die MwSt. einfach einem Lande zu gute, wo der K?ufer gar kein Staatsb?rger davon ist?

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  • R246192825
    antwortet
    Ich glaube das mit dem Umschlag der MwSt auf den Verbraucher, in dem Falle uns Spielern, auch nicht so wirklich! Wenn dem so w?re, w?rde sich R2 der monatelangen Steuerhinterziehung bekennen! Vielmehr ist es ein Vorwand die eigenen Preise seitens R2 zu erh?hen.

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  • R298426121
    antwortet
    die leute mit paysafe werden sich freuen eine 10er reicht nicht mehr

    und die kinder bekommen nicht mehr wie 10

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  • xRine
    antwortet
    F?r die betroffenen H?ndler bedeuten die Neuregelungen, dass deren Shopsystem technisch angepasst werden muss, damit die unterschiedlichen Steuers?tze sowohl berechnet, als auch angezeigt werden k?nnen. Die Angabe von Netto-Preise ist im Privatkundengesch?ft jedenfalls aufgrund der eindeutigen Regelungen der Preisangabenverordnung keine m?gliche Alternative. Vielmehr m?ssen die angezeigten Bruttopreise f?r ausl?ndische Besucher angepasst werden.
    Die rechtlichen Vorschriften rund um die Mehrwertsteuer, die im jeweiligen Land gestellt werden, m?ssen ebenfalls eingehalten werden, beispielsweise die Anforderungen an eine Rechnung.

    Was von daher nicht geht: "Wenn du dich nicht in Deutschland befindest beachte bitte, dass die nationale Mehrwertsteuer von 19% trotzdem zu den in-Spiel K?ufen hinzu kommt." Der Mwst.Satz muss sich eindeutig nach dem Aufenthaltsort des Empf?ngers richten, Pauschalierungen sind meiner Meinung nach daher auch nicht m?glich.

    Viele werden zun?chst ganz auf Preiserh?hungen verzichten und sich vorerst mit etwas geringeren Erl?sen zufrieden geben. Erst wenn sich der Markt insgesamt nach oben bewegen sollte, wollen sie dem Trend folgen.
    Das bedeutet sie k?nnen die Erh?hung an den Endverbraucher weitergeben.

    Lieferungen und Dienstleistungen aus Nicht-EU-L?ndern via Internet an Privatleute ? etwa von Computerspielen, Software, Musik, Filmen sowie Providerleistungen und der Zugang zu Datenbanken ? laufen am Zoll vorbei. Damit solche Gesch?fte nicht auch an der Steuer vorbei abgewickelt werden, mussten die Lieferfirmen nach ALTEM GESETZ ? 3a Abs. 3a UStG sich mindestens in einem (beliebigen) EU-Land registrieren lassen. Dann schlagen sie den Mehrwertsteuersatz dieses Landes auf die Rechnung auf (auf diese Weise kommt der traumhafte Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent zustande, den z.B. iTunes verlangt ? das in Luxemburg registriert ist und offiziell nur an Privatleute verkauft).
    M?glicherweise erfolgte die Besteuerung auch direkt am Firmensitz, wobei da die Mwst. verschiedenen Gesetzen unterliegt, vermutlich aber bei 6% liegen d?rfte.

    @Blutgott
    So ungern ichs sage, aber du d?rftest mit allem falsch liegen. ?brigens Meinungsfreiheit gilt nur begrenzt in Foren, solange es der Betreiber eben duldet.
    Zuletzt geändert von xRine; 01.01.2015, 18:24.

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  • R260965829
    antwortet
    Dies ?ndert aber nichts daran wer die Steuer abzuf?hren hat... hierbei geht es nur darum das der Dienstleister nicht in ein "Niedrigsteuerland" ausweichen kann um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
    Somit muss der Betreiber bei einem deutschen Kunden den deutschen Steuersatz von 19% abf?hren, bei einem spanischen Kunden jedoch den h?heren spanischen.
    Also eher eine Form der Verhinderung von Steuerflucht.
    Dies bezieht sich also nur auf eine Pflicht des Dienstleisters... ein in Deutschland ans?ssiger Anbieter eines Browsergames mit Cashm?glichkeit zahlt heute schon die 19% f?r deutsche Kunden... was allerdings R2 an Steuern abf?hrt ist unbekannt.

    Zur Schaffung von Transparenz w?re es hilfreich zu wissen wie hoch der bisher abgef?hrte Steuersatz ist und welche Differenz zum deutschen Steuersatz existiert.
    Nur eine Erh?hung um diese Differenz w?re mMn in Ordnung, da dem Betreiber h?here Kosten entstehen... alles was dar?ber hinausgeht (pauschal 19% mehr) ist eine versteckte Preiserh?hung.

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  • R288198401
    antwortet
    Na ja das mit der steuer usw was eu m?ssig festgelegt wurde stimmt schon so wie es r2 schreibt..die artikel usw die der anfangsposter so sch?n aufgelistet hat sind in dem sinne nicht mehr aktuell...

    Ab dem 1. Januar 2015 werden die umsatzsteuerlichen Regelungen zum Ort der Dienstleistung f?r Anbieter von Telekommunikations-, Rundfunk und Fernseh- oder elektronischen Diensten an private Endverbraucher in der EU ge?ndert. Zuk?nftig entsteht die Umsatzsteuer nicht mehr im Land des leistenden Unternehmers, sondern wird dort f?llig, wo der Endverbraucher ans?ssig ist.

    Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat, in welchem sie private Endverbraucher haben, den jeweiligen lokalen umsatzsteuerlichen Regelungen und damit zusammenh?ngenden ge?nderten Meldepflichten unterliegen.

    Wie bereits erw?hnt werden sich die umsatzsteuerlichen Regelungen zum Ort der Dienstleistung f?r Anbieter der nachfolgend aufgef?hrten Dienstleistungen (nachfolgend auch TFRE-Leistungen oder Leistungen) zum 1. Januar 2015 ?ndern:

    Telekommunikationsleistungen (zum Beispiel Festnetz- und Mobiltelefondienste, der Zugang zum Internet)
    Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie
    auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (Darunter sind Leistungen zu verstehen, die ?ber das Internet oder andere elektronische Netze erbracht werden und in hohem Ma?e auf Informationstechnologie angewiesen sind, zum Beispiel digitale Produkte, wie zum Beispiel Software und entsprechende Updates, Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen, Bereitstellungen von Bildern, Texten, Informationen ?ber das Internet, Zugang zu Portalen und Datenbanken und Onlinehandelsplattformen, Leistungen im Zusammenhang mit Online-Spielen, Verkauf von eBooks).

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Umsatzsteuer (USt.) und Mehrwertsteuer (MwSt.)?

    Weil oft danach gefragt wird ein kurzer Exkurs zum Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Kurz gesagt: Es gibt keinen f?r Unternehmer relevanten Unterschied. Zumindest in Deutschland meint man mit Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer immer die selbe Steuerart. Korrekt ist aus deutscher Sicht die Bezeichnung "Umsatzsteuer", denn es gibt ein "Umsatzsteuergesetz" (UStG), aber kein "Mehrwertsteuergesetz". Umgangssprachlich wird aber h?ufiger die Bezeichnung Mehrwertsteuer verwendet. Rechtliche Auswirkungen hat diese Unterscheidung der Begriffe aber nicht.

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  • R297371481
    antwortet
    Finde ich auch doof nun 2?20 mehr zu zahllen. da steht ja was von , dass wir mehr dias auch erhalten sollen,
    denke aber, dass sie die sachen im shop dann auch teurer maachen werden f?r dias

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  • Blutgott
    antwortet
    Denkst du das w?rd mich wundern?

    ---------- Post added at 22:56 ---------- Previous post was at 22:41 ----------

    halt hab nen Fehler gefunden... Bitte mal ? 14c Abs. 2 beachten: Dies ist genau der Fall der hier gerade auftritt!

    R2Games ist NICHT berechtigt den Steuerbetrag auszuweisen (selbes Problem hatte JustAGame ebenfalls, dann haben sie es auf Dr?ngen der Spieler ge?ndert). Da sie trotzdem den Steuerbetrag von uns erheben schulden sie uns diesen..... Roundabout 190? pro 1000?, also die Casher w?rden auch r?ckwirkend nochmal ordentlich absahnen.

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  • R268989477
    antwortet
    interessant danke f?r den beitrag aber ich kann dir jetzt schon sagen dass dies wom?glich kommentarlos gel?scht wird .

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  • Juliettte1982
    antwortet
    Ist das vllt eher eine versteckte Preiserh?hung? Was mich schon gewundert hatte: Warum wird R2 vom EU-Parlament unterrichtet? Und das erst gegen Ende des Jahres? Mehrwertsteuer ist doch L?ndersache. Hier ist was faul im Staate D?nemark

    Bin mal gespannt, wie ab kommendem Jahr die Rechnungen von R2 aussehen werden - denkt an die explizite Ausweisung der Mehrwertsteuer!!

    Juli

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