Wenn schon, denn schon. Entweder ihr ?ndert die Preise sofort ab. oder ihr seid verpflichtet, bei jedem Spieler zu pr?fen, ob er auch selbst?ndig ist. Nach meiner Umsatzsteuernummer hat mich noch keiner hier gefragt. Steuerrechtlich d?rft ihr zur Zeit nur an Unternehmen verkaufen.
Die Preisauszeichnung, auch Preisangabe, ist nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) gegen?ber Endverbrauchern verpflichtend als Endpreis vorzunehmen.
Wer Endverbrauchern gewerbsm??ig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (USt) und aller ggf. zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile kenntlich zu machen. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein. Nicht zum Endpreis z?hlt dabei das Pfand (z. B. bei Mehrwegflaschen oder Einweggebinden). Dieses ist zus?tzlich zum Endpreis anzugeben.
Endverbraucher ist, wer eine Ware oder Dienstleistung f?r den privaten Verbrauch erwirbt. Die Preisangabenverordnung gilt deshalb nicht f?r den Gro?handel gegen?ber gewerblichen Abnehmern, solange sichergestellt ist, dass keine Waren an Endverbraucher verkauft werden.
Alle angegebenen Preise m?ssen den entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein. Dabei m?ssen sie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Werden Einzelpreise aufgegliedert, muss jeder Einzelpreis die verschiedenen Preisbestandteile enthalten. Der Gesamtpreis aller Einzelteile ist deutlich hervorzuheben.
Die Preisauszeichnung, auch Preisangabe, ist nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) gegen?ber Endverbrauchern verpflichtend als Endpreis vorzunehmen.
Wer Endverbrauchern gewerbsm??ig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (USt) und aller ggf. zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile kenntlich zu machen. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein. Nicht zum Endpreis z?hlt dabei das Pfand (z. B. bei Mehrwegflaschen oder Einweggebinden). Dieses ist zus?tzlich zum Endpreis anzugeben.
Endverbraucher ist, wer eine Ware oder Dienstleistung f?r den privaten Verbrauch erwirbt. Die Preisangabenverordnung gilt deshalb nicht f?r den Gro?handel gegen?ber gewerblichen Abnehmern, solange sichergestellt ist, dass keine Waren an Endverbraucher verkauft werden.
Alle angegebenen Preise m?ssen den entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein. Dabei m?ssen sie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Werden Einzelpreise aufgegliedert, muss jeder Einzelpreis die verschiedenen Preisbestandteile enthalten. Der Gesamtpreis aller Einzelteile ist deutlich hervorzuheben.
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