Hiho,
kann man die Pakete nicht so ?ndern, dass es eben weniger Gold rausgibt, aber die Paketpreise gleich bleiben (wie es in anderen online Games auch gemacht wird), da es zb mit Paysafe Karten ab sofort nahezu unm?glich ist die Pakete zu kaufen. Einfach weil es ja die krummen Betr?ge (wie zb 11,88?) nicht gibt.?
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es wurde schon immer Umsatzsteuer genommen, nur die Bedingungen haben sich ge?ndert... vllt. selber mal Google nutzen und vor allem verstehen worum es hier gehtZitat von R274677801 Beitrag anzeigenist ja ab 2015 neu bedankt euch beim staat
einfach mal googeln hilft da jedem n?ler , finds auch kaqqe aber die m?ssen sich ja auch dran halten das nu auch auf onlineware mwst genommen wird ....
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ist ja ab 2015 neu bedankt euch beim staat
einfach mal googeln hilft da jedem n?ler , finds auch kaqqe aber die m?ssen sich ja auch dran halten das nu auch auf onlineware mwst genommen wird ....
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Wenn schon, denn schon. Entweder ihr ?ndert die Preise sofort ab. oder ihr seid verpflichtet, bei jedem Spieler zu pr?fen, ob er auch selbst?ndig ist. Nach meiner Umsatzsteuernummer hat mich noch keiner hier gefragt. Steuerrechtlich d?rft ihr zur Zeit nur an Unternehmen verkaufen.
Die Preisauszeichnung, auch Preisangabe, ist nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) gegen?ber Endverbrauchern verpflichtend als Endpreis vorzunehmen.
Wer Endverbrauchern gewerbsm??ig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (USt) und aller ggf. zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile kenntlich zu machen. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein. Nicht zum Endpreis z?hlt dabei das Pfand (z. B. bei Mehrwegflaschen oder Einweggebinden). Dieses ist zus?tzlich zum Endpreis anzugeben.
Endverbraucher ist, wer eine Ware oder Dienstleistung f?r den privaten Verbrauch erwirbt. Die Preisangabenverordnung gilt deshalb nicht f?r den Gro?handel gegen?ber gewerblichen Abnehmern, solange sichergestellt ist, dass keine Waren an Endverbraucher verkauft werden.
Alle angegebenen Preise m?ssen den entsprechenden Waren oder Dienstleistungen eindeutig zuzuordnen sein. Dabei m?ssen sie leicht erkennbar und deutlich lesbar sein. Werden Einzelpreise aufgegliedert, muss jeder Einzelpreis die verschiedenen Preisbestandteile enthalten. Der Gesamtpreis aller Einzelteile ist deutlich hervorzuheben.Zuletzt geändert von R269459233; 04.01.2015, 13:57.
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zum Topic:
wir sehen also das eine Erh?hung von 2-6% nachvollziehbar w?re, der Rest ist grenzwertig...Zitat von Umsatzsteuer ChinaW?hrend f?r kleine Steuerzahler immer ein Umsatzsteuersatz von 3% gilt, gilt f?r allgemeine Steuerzahler in den meisten F?llen ein Steuersatz von 17%. Wie in der Tabelle ersichtlich, sind neben Exportg?tern nur spezielle Ausnahmen steuerfrei, w?hrend eine Reihe anderer G?ter mit 13% besteuert werden.
?ber die Impressumspflicht lasse ich mich hier mal nicht aus...
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Steht nicht auf der HP, aber Tante Google hilft da immens weiter
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naja hast wohl recht aber wnen geld zur?ck holst hast ja net viel von da dann dein acount direkt gespeert wirt und somit r2 auch keinen waren verlust hat auser 1 spieler weniger
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zu punkt 4 hatte ich ja auch schon gefragt, da gab es von xRine folgende Antowrt nur keine Ahnung wo das auf der HP stehtZitat von R257206165 Beitrag anzeigenFassen wir zusammen (alles nat?rlich nur innerhalb der EU):
1. Die Preisdarstellung ist illegal, da dem Kunden der Endpreis sowie die darin enthaltene Mehrwertsteuer angezeigt werden muss.
2. Es spielt keine Rolle, auf welchem Server der Kunde (also Spieler) spielt, der Wohnort des Kunden ist ausschlaggebend.
3. Die Preisanpassungen sind eine Frechheit! Ich glaube nicht, dass R2 bis 2014 unter eine Kleinunternehmerregelung fiel, daher mussten sie auch vorher schon Umsatzsteuer abf?hren, allerdings im Land des Hauptsitzes. Aber egal wo das ist (dazu gleich Punkt 4), es werden wohl kaum 0% gewesen sein. Trotzdem werden die Preise jetzt um die vollen 19% f?r Deutschland erh?ht?!?!
4. Auf http://de.r2games.com/ ist keinerlei Impressum zu finden, welches jedoch zwingend in Deutschland vorgeschrieben ist.
5. Die K?ufe von Gold sind doch K?ufe von digitalen Inhalten. Daf?r gibt es bereits seit 13.07.2014 ein neues Widerrufsrecht (EU-Richtlinie). Wo bitte ist beim Kauf die Stelle, an der ich explizit sagen muss, dass ich sofortige Lieferung w?nsche und mir bewusst ist, dass dadurch mein Widerrufsrecht vorzeitig mit sofortiger Wirkung erlischt? Gibts nicht, Lieferung erfolgt trotzdem sofort. Also geb ich das Gold aus, trete vom Kauf zur?ck und m?sste rein rechtlich mein Geld zur?ck bekommen...
Sorry, aber das ist absolut nicht sauber, was R2 da derzeit macht.
Zitat von xRine Beitrag anzeigenOffices/Locations (2)
R2 Shanghai
Shanghai,
CHN
R2 Headquarters
Changsha,
CHN
Past Team (4)
Benjamin Chen
VP Marketing @ Reality Squared Games
Owen Luo
Chairman @ Reality Squared Games
Jared Psigoda
CEO @ Reality Squared Games
Sunding Tang
Director of Business Development @ Reality Squared Games
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Fassen wir zusammen (alles nat?rlich nur innerhalb der EU):
1. Die Preisdarstellung ist illegal, da dem Kunden der Endpreis sowie die darin enthaltene Mehrwertsteuer angezeigt werden muss.
2. Es spielt keine Rolle, auf welchem Server der Kunde (also Spieler) spielt, der Wohnort des Kunden ist ausschlaggebend.
3. Die Preisanpassungen sind eine Frechheit! Ich glaube nicht, dass R2 bis 2014 unter eine Kleinunternehmerregelung fiel, daher mussten sie auch vorher schon Umsatzsteuer abf?hren, allerdings im Land des Hauptsitzes. Aber egal wo das ist (dazu gleich Punkt 4), es werden wohl kaum 0% gewesen sein. Trotzdem werden die Preise jetzt um die vollen 19% f?r Deutschland erh?ht?!?!
4. Auf http://de.r2games.com/ ist keinerlei Impressum zu finden, welches jedoch zwingend in Deutschland vorgeschrieben ist.
5. Die K?ufe von Gold sind doch K?ufe von digitalen Inhalten. Daf?r gibt es bereits seit 13.07.2014 ein neues Widerrufsrecht (EU-Richtlinie). Wo bitte ist beim Kauf die Stelle, an der ich explizit sagen muss, dass ich sofortige Lieferung w?nsche und mir bewusst ist, dass dadurch mein Widerrufsrecht vorzeitig mit sofortiger Wirkung erlischt? Gibts nicht, Lieferung erfolgt trotzdem sofort. Also geb ich das Gold aus, trete vom Kauf zur?ck und m?sste rein rechtlich mein Geld zur?ck bekommen...
Sorry, aber das ist absolut nicht sauber, was R2 da derzeit macht.
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Netto ist ohne MWST
Brutto ist incl. MWST
Privaten Endkunden muss somit immer der Bruttopreis (Endpreis) angezeigt werden, in der Aufschl?sselung Endpreis =netto + Mwst
und bei der Metro sind alle Preise netto, erst an der Kasse kommt die MWST oben drauf die jedoch f?r einen Unternehmer nur ein durchlaufender Posten ist den er sich mit der Vorsteuer wieder holt.
Da hast dich grad mit deiner Erkl?rung b?schen verrannt, wobei damit recht hast, die Preisangaben bei R2 sind so falsch. Zumal die Schweizer da v?llig rausgenommen werden m?ssen und die MWST nach Aufenthaltsort einzeln aufgeschl?sselt werden muss. Pauschal zu sagen deutschsprachiger Server = 19% geht nach dem neuen Gesetz schonmal gar nicht, siehe Schweiz, siehe andere L?nder mit weniger Mwst.
Dies w?rde einen kompletten Umbau des Shops bedeuten und da graust es mich bei der Vorstellung
@Catseye
Die Umsetzung durch R2 ist fehlerhaft, da kannst auch mit deinem Verweis nichts dran ?ndern. Ich w?rde begr??en wenn sich R2 selbst dazu ?u?ert, vielleicht weiss da einer wovon wir reden.Zuletzt geändert von xRine; 02.01.2015, 12:35.
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Hier geht es um den Endkunden (die wir Spieler ja sind) man kann nicht auf einem Endpreis noch zus?tzlich 19% erheben!!!!
Wir sind hier ja nicht bei der Metro, wo man als Gewerbebetreibender im Bruttoverfahren einkauft!
Das heisst: Wir sind Endkunden und den Endkunden muss man einen Nettopreis anbieten, dass macht R2 nicht und somit ist das ganze nicht rechtlich! Falsch Brutto = Preis + Mehrwertsteuer Richtig Netto inkl. Mehrwertsteuer = Preis
Die Preisauszeichnung, auch Preisangabe, ist nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) gegen?ber Endverbrauchern verpflichtend als Endpreis vorzunehmen.
Wer Endverbrauchern gewerbsm??ig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (USt) und aller ggf. zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile kenntlich zu machen. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein.
So und nun m?chte ich es doch nochmals lesen, dass R2 daf?r nichts kann. R2 handelt hier einfach falsch!!!! Ist ja sch?n und gut, dass sich die GM?s gerne vor R2 stellt, aber wir sind hier ja nicht bei der Mafia.
Um das Ganze rechtlich zu machen, muss R2 die Preisangaben + Button sofort ?ndern und klar erkenntlich machen, welchen Endpreis wir nun haben. Wenn nun einer am 01.01.2015 - bis zu dem Zeitpkt wo die Button nicht umge?ndert wurden nun zum Anwalt geht, hat sichtlich Erfolg daran sich die 19% zur?ckzuholen.
MfG
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so wie ich das verstehe, brauchst du keine MwSt zu zahlen. die Schweiz ist ja auch nicht in der Tabelle enthalten. hast denn schon probiert aufzuladen? kommt da noch was hinzu?Zitat von K1ngL1on Beitrag anzeigenund was machen dann die Kunden von euch die zwar den deutschen server nutzen aber au?erhalb der EU wohnen, ich sag jetzt mal explizit die Schweiz, weil diese Personen w?ren ja laut der definition davon ausgeschlossen.
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und was machen dann die Kunden von euch die zwar den deutschen server nutzen aber au?erhalb der EU wohnen, ich sag jetzt mal explizit die Schweiz, weil diese Personen w?ren ja laut der definition davon ausgeschlossen.Zitat von GMCatsEye Beitrag anzeigenguten morgen ihr wieso beschwert ihr euch nicht bei den richtigen verantwortlichen f?r die erh?hung und so weiter hier ein kleiner auszug was die eu beschlossen hat daf?r kann R2 nichts
Die ab dem 01.01.2015 geltende Neuregelung der Umsatzsteuer in der EU betrifft alle Unternehmen, die Games oder Services digital auch au?erhalb von Deutschland vermarkten. In der Games-Branche sind dies alle Unternehmen, die mit einem Download-Shop durch die Vermarktung von Browsergames und Free2Play oder sonstigen digitalen Online-Services Ums?tze mit Endkunden generieren. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wohnsitz des Kunden als Ort f?r die Veranlagung von Umsatzsteuer ma?geblich und diese muss dann auch in dem Land abgef?hrt werden, wo der Kunde wohnt. Zur Vereinfachung kann die Erkl?rung der ausl?ndischen Umsatzsteuer ?ber das sogenannte ?Mini-One-Stop-Shop? (MOSS) Verfahren beim Bundeszentralamt f?r Steuern (BZSt) abgewickelt werden.
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