Also jetzt noch einen Auflade-Event (!!!) zur MwSt. Erh?hung draufzusetzen, ist ja wohl der Oberwitz...das wars ich bin raus
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
mal eben schnell 19% Preiserhöhung...
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Punkt1:
Ich habe Neujahr nicht gefeiert, d.h. ich bin sogesehen noch im alten Jahr. F?r mich ist heute der 2.13.2014 - hei?t wiederum, dass ich keine Mwst. zahlen muss, richtig? :P
Punkt2:
nicht die Preise f?r Dias erh?hen, sondern die Dias den Preisen anpassen.
Denkt an ALLE eure Kunden, nicht nur an die Mega-Pay-Gamer.
Es gibt keine 11,88? Paysafe Karten. Mal als Beispiel.
Punkt3:
gebe den anderen hier recht. r2 + EU + Mwst = ERROR!!
Gr??e,
Bluti [DE-6]No Blood. No Bone. No Ash.
Shadowbound
Bluti [DE-6]
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Scheinbar haben es einige hier wirklich noch nicht mitbekommen.... die EU schreibt diese Steuer allen Online-Game-Portalen vor... Es geht hierbei nicht darum, das R2 seine deutschen Server schliessen will. Es gibt mehrere hundert Online-Portale die am ?berlegen sind komplett vom Netz zu gehen, hiervon sind zu meist die ganzen Online-Casinos betroffen. Jeder Gaming-Anbieter ist verpflichtet die Mehrwertsteuer zu erheben und abzuf?hren.
Beispielweise: Gehen Steuerexperten davon aus, dass Anbieter mit einer starken Kundenbasis in diesen L?ndern mit sinkenden Margen zu k?mpfen haben werden, denn die Steuerzahlungen werden stark ansteigen. In Deutschland unterliegen Online Poker und Online Casino Spiele der Mehrwertsteuer, Sportwetten unterliegen einer f?nf prozentigen Umsatzsteuer.
Bwin.Party erwartet zuk?nftig siebenstellige Steuerzahlungen, schlie?lich stammen 26 % der Kundenbasis alleine aus Deutschland. Hier w?rde der 19 %ige Mehrwertsteuersatz greifen, das wird teuer. PokerStars hingegen erwartet Zahlen von einer halben Million Euro alleine in Frankreich, wo der Online Poker Gigant besonders gut aufgestellt ist.
Sprich: Wenn zum Beispiel PokerStars 2015 durch die deutschen Spieler Ums?tze in H?he von 100 Millionen Euro generiert, sind davon 19 Prozent, also 19 Millionen Euro abzuf?hren.
Das f?hrt zu einer einfachen Konsequenz f?r die Anbieter: Steuern zahlen oder die M?rkte verlassen.
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Wenn Du Dich bei Paysafecard.com registrierst, kannst Du dort Dein Guthabenkonto aufladen, so entstehet kein Restguthaben, bzw. bleibt stets vorhanden. Andernfalls kann man beim Aufladen ohne Registrierung auch mehrere Karten verwenden und so das Restguthaben verbrauchen.
Wenn Du vorm 01.01.2015 beispielweise 9,99? aufladen wolltest, hattest Du bei einer 10? - PSC-Card immer noch 0,01 ? Restguthaben. Wenn Du bei PSC registriert bist, bleibt dieses Restguthaben automatisch auf Deinem Guthaben-Konto vorhanden, und Du hast keine Probleme mit diversen Zettelchen mit Restguthaben
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es ist mir doch egal was die eu den vorschreibt sollen sie das anders regeln anstatt das an uns auszulassen, wenn ich ein spiel online kaufe und es downloade habe ich was in der hand hier habe ich nichts also soll sich r2 games eine platte machen und die preise dem entsprechend anpassen den das k?nnen sie auch wenn die eu die steuer verlangt m?ssen sie das nicht von uns holen den so verlieren sie immer mehr zahlende kunden und ich denke, dass es genug leute gibt die das wissen mit den paysafe karten sie sind nicht dumm und darum geht es auch nicht es geht hier um das prinzip das wir hier verarscht werden und r2 die mwst zahlen muss und nicht wir punkt
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GMRosalie
Hallo,
bitte beachtet folgenden Thread: http://forum.de.r2games.com/showthre...358#post160358
Danke
Liebe Gr??e, Rosalie
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Was ich in dem Thema "Info zur MwSt.-?nderung" aus Rosalies Link (mit der Antwort der Bundesregierung Drucksache 17/7592, Seite 3, letzter Absatz, auf den sich R2-Andy ausdr?cklich beruft)
herauslese ist ganz deutlich und gleich 2x: ein in Deutschland ans?ssiger Unternehmer.
Hier noch einmal der Link mit dem Regierungsschreiben: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/075/1707592.pdf
Meine Folgerung - auch im Hinblick auf die AGBs und den Firmensitz bzw. Niederlassung (vgl. ? 21 ZPO):
a) die MwSt.-Erhebung ist nicht legitim, da R2 ja als Gerichtsstand und Firmensitz Hongkong, China, angibt und es lt. dem ersten Satz des Zitates "in Deutschland ans?ssige Unternehmer" betrifft;
wobei... Anbieter aus Drittl?ndern, die an EU-B?rger Leistungen erbringen, waren auch bisher Umsatzsteuer pflichtig (vgl. Seite 1, letzter vollst?ndiger Absatz; Seite 2, Mitte)
oder
b) der Firmensitz bzw. eine Niederlassung ist (und war bisher auch schon) in Deutschland, d.h. es musste auch bisher USt. abgef?hrt sprich MwSt. bezahlt werden - sh. dritter Satz des Zitates:
"erfolgt die Besteuerung derzeit (bis zum 31. Dezember 2014) generell in Deutschland", (Steuersatz nach Sitz des Unternehmens);
eine Erh?hung der Preise um 19% (MwSt.?) ist nicht gerechtfertigt;
die Preisauszeichnung verst??t zudem gegen ? 1 Abs. Nr. 2 PAngV;
die AGBs bez?glich Gerichtsstand sind falsch (vorerst mal unabh?ngig von den sonstigen Inhalten).
Die einzige ?nderung, die sich somit ergibt, trifft in keinem Fall uns Endverbraucher, sondern den Unternehmer in Bezug auf die Abf?hrung der Steuern.
So, und nun bitte ich die schlauen K?pfe und die rechtlich versierten Leser, dass sie widersprechen, korrigieren, ggf. zustimmen...
...und R2 bitte ich um eine nachvollziehbare, transparente Erkl?rung wie das nun mit dem in "Deutschland ans?ssigen Unternehmen" und der bisherigen MwSt.-Pflicht etc. etc. etc. ist.
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Zitat von R259968637 Beitrag anzeigenWas ich in dem Thema "Info zur MwSt.-?nderung" aus Rosalies Link (mit der Antwort der Bundesregierung Drucksache 17/7592, Seite 3, letzter Absatz, auf den sich R2-Andy ausdr?cklich beruft)
herauslese ist ganz deutlich und gleich 2x: ein in Deutschland ans?ssiger Unternehmer.
Hier noch einmal der Link mit dem Regierungsschreiben: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/075/1707592.pdf
Meine Folgerung - auch im Hinblick auf die AGBs und den Firmensitz bzw. Niederlassung (vgl. ? 21 ZPO):
a) die MwSt.-Erhebung ist nicht legitim, da R2 ja als Gerichtsstand und Firmensitz Hongkong, China, angibt und es lt. dem ersten Satz des Zitates "in Deutschland ans?ssige Unternehmer" betrifft;
wobei... Anbieter aus Drittl?ndern, die an EU-B?rger Leistungen erbringen, waren auch bisher Umsatzsteuer pflichtig (vgl. Seite 1, letzter vollst?ndiger Absatz; Seite 2, Mitte)
oder
b) der Firmensitz bzw. eine Niederlassung ist (und war bisher auch schon) in Deutschland, d.h. es musste auch bisher USt. abgef?hrt sprich MwSt. bezahlt werden - sh. dritter Satz des Zitates:
"erfolgt die Besteuerung derzeit (bis zum 31. Dezember 2014) generell in Deutschland", (Steuersatz nach Sitz des Unternehmens);
eine Erh?hung der Preise um 19% (MwSt.?) ist nicht gerechtfertigt;
die Preisauszeichnung verst??t zudem gegen ? 1 Abs. Nr. 2 PAngV;
die AGBs bez?glich Gerichtsstand sind falsch (vorerst mal unabh?ngig von den sonstigen Inhalten).
Die einzige ?nderung, die sich somit ergibt, trifft in keinem Fall uns Endverbraucher, sondern den Unternehmer in Bezug auf die Abf?hrung der Steuern.
So, und nun bitte ich die schlauen K?pfe und die rechtlich versierten Leser, dass sie widersprechen, korrigieren, ggf. zustimmen...
...und R2 bitte ich um eine nachvollziehbare, transparente Erkl?rung wie das nun mit dem in "Deutschland ans?ssigen Unternehmen" und der bisherigen MwSt.-Pflicht etc. etc. etc. ist.
w?rdest du bitte deine ausf?hrliche Beschreibung auch in diesem Forum http://forum.de.r2games.com/showthre...rtsteuer/page3 reinschreiben?!
Vielen Dank und lieben Gruss
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Zitat von xRine Beitrag anzeigenW?rde ich lassen, da inhaltlich falsch. Die Erhebung ist legitim, nur die Umsetzung ist nicht korrekt, siehe LoA Forum.
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http://europa.eu/legislation_summari.../l31044_de.htm
selber lesen macht schlau
Nach Ansicht der EG-Kommission f?hrte die bisherige Besteuerungssystematik f?r den Bereich der nichtunternehmerischen Kunden zu wettbewerbsverzerrenden Besteuerungsvorteilen von Drittstaatenunternehmern. Denn jene konnten ? anders als entsprechende Unternehmer aus dem Gemeinschaftsgebiet ? e-commerce-Leistungen anbieten, ohne daf?r in einem EU-Mitgliedsstaat Umsatzsteuer abf?hren zu m?ssen.
ab 2015:
Zu den elektronisch erbrachten Dienstleistungen geh?ren Informationsdienste und Dienstleistungen im Bereich der Kultur, des Sports, der Wissenschaften, der Bildung, der Unterhaltung o.?. sowie netzgest?tzte Software, Computerspiele und Computerdienstleistungen allgemein. Das bedeutet:
Werden die genannten elektronischen Dienstleistungen von einem Wirtschaftsbeteiligten aus einem Nicht-EU-Land an einen Kunden in der EU erbracht, so erfolgt die Besteuerung in der EU, d.h. die Dienstleistung unterliegt in der EU der MwSt.Zuletzt geändert von xRine; 07.01.2015, 08:27.
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