Wie angek?ndigt habe ich mich heute mit einem befreundeten Fachanwalt in Verbindung gesetzt. Ich wollte wissen, ob ich die Sperrung meines odyssea- accounts, die wenn ich die Aussagen der GMs hier richtig interpretiere ja wohl dauerhaft sein wird, hinzunehmen habe oder dagegen notfalls rechtlich vorgehen kann. Er hat sich dabei die AGBs und das Spiel bzw. den shop sehr genau angesehen und mir folgende Auskunft gegeben:
1.)" R2Games kann aus irgendeinem Grund, und nach eigenem Ermessen entscheiden, dass einer bestimmten Person der Zugriff zu beliebigen Teilen unserer Dienstleistungen oder Spiele verweigert wird. R2Games kann jedes R2Games-Konto oder Konten unserer Spiele jederzeit und aus jedem Grund ohne vorherige Ank?ndigung an den Spieler aussetzen, k?ndigen, ?ndern oder l?schen."
Dieser, auch von den GMs hier angef?hrte, Teil der AGBs ist schlicht sitten- und rechtswidrig und damit ung?ltig ! Er wird auch nicht dadurch rechtsg?ltig, indem man ihn beim anmelden akzeptiert ! Durch den Erwerb von Waren oder der Nutzung von Spielinhalten ( etwa einer Pixie f?r 60 ?, einem Reittier o.?. ) kommt ein rechtverbindlicher Vertrag zustande, gleichg?ltig ob es sich um reale oder virtuelle Waren handelt. Man stelle sich nur mal vor, ich nehme das Angebot eines Autohauses an und kaufe einen Wagen ( die finanziellen Dimensionen sind ja durchaus vergleichbar ) und der Verk?ufer vertritt dann den Standpunkt, da? er mein Geld gerne angenommen hat aber das erworbene Auto doch lieber beh?lt. Das ist absurd. Oder vergleichbarer: ich erwerbe bei Netflix das Recht, einen Spielfilm auf meinem Fernseher anzuschauen. Nach Bezahlung wird mir dies aber verweigert. Dies w?rde den Straftatbestand des Betrugs, wenn es mit Absicht, in mehreren F?llen und mit einer Schadenssumme in f?nf- bis sechsstelliger H?he durchgef?hrt wird, des schweren Betrugs erf?llen. Noch einmal: Wenn ein Spielebetreiber anbietet Spielinhalte mit realem Geld zu erwerben und ich akzeptiere dieses Angebot indem ich bezahle, verpflichtet sich der Anbieter im Gegenzug mir die erworbenen Inhalte auch zur Verf?gung zu stellen.
2.) Der Vorwurf, hier w?rde erkennbar ein Spielfehler oder-bug ausgenutzt ist unter den gegeben Umst?nden unhaltbar ! Nirgendwo im Spiel ist erkennbar, da? es sich nicht um ein zus?tzliches Feature handelt, mit dem Spielern die M?glichkeit gegeben wird ?berz?hlige M?nzen gegen items zu tauschen ! Fr?hestens ab dem 14.06., als auf den Servern durch GMs verlautbart wurde, da? es sich um einen nicht gewollten Spielfehler handelt, konnte ein Spieler davon ausgehen, das er diese M?glichkeit nicht nutzen solle.
Ich muss nun leider meinem Broterwerb nachgehen und bin gespannt, was sich hier bis heute abend tut.
Cevnvev
server2
1.)" R2Games kann aus irgendeinem Grund, und nach eigenem Ermessen entscheiden, dass einer bestimmten Person der Zugriff zu beliebigen Teilen unserer Dienstleistungen oder Spiele verweigert wird. R2Games kann jedes R2Games-Konto oder Konten unserer Spiele jederzeit und aus jedem Grund ohne vorherige Ank?ndigung an den Spieler aussetzen, k?ndigen, ?ndern oder l?schen."
Dieser, auch von den GMs hier angef?hrte, Teil der AGBs ist schlicht sitten- und rechtswidrig und damit ung?ltig ! Er wird auch nicht dadurch rechtsg?ltig, indem man ihn beim anmelden akzeptiert ! Durch den Erwerb von Waren oder der Nutzung von Spielinhalten ( etwa einer Pixie f?r 60 ?, einem Reittier o.?. ) kommt ein rechtverbindlicher Vertrag zustande, gleichg?ltig ob es sich um reale oder virtuelle Waren handelt. Man stelle sich nur mal vor, ich nehme das Angebot eines Autohauses an und kaufe einen Wagen ( die finanziellen Dimensionen sind ja durchaus vergleichbar ) und der Verk?ufer vertritt dann den Standpunkt, da? er mein Geld gerne angenommen hat aber das erworbene Auto doch lieber beh?lt. Das ist absurd. Oder vergleichbarer: ich erwerbe bei Netflix das Recht, einen Spielfilm auf meinem Fernseher anzuschauen. Nach Bezahlung wird mir dies aber verweigert. Dies w?rde den Straftatbestand des Betrugs, wenn es mit Absicht, in mehreren F?llen und mit einer Schadenssumme in f?nf- bis sechsstelliger H?he durchgef?hrt wird, des schweren Betrugs erf?llen. Noch einmal: Wenn ein Spielebetreiber anbietet Spielinhalte mit realem Geld zu erwerben und ich akzeptiere dieses Angebot indem ich bezahle, verpflichtet sich der Anbieter im Gegenzug mir die erworbenen Inhalte auch zur Verf?gung zu stellen.
2.) Der Vorwurf, hier w?rde erkennbar ein Spielfehler oder-bug ausgenutzt ist unter den gegeben Umst?nden unhaltbar ! Nirgendwo im Spiel ist erkennbar, da? es sich nicht um ein zus?tzliches Feature handelt, mit dem Spielern die M?glichkeit gegeben wird ?berz?hlige M?nzen gegen items zu tauschen ! Fr?hestens ab dem 14.06., als auf den Servern durch GMs verlautbart wurde, da? es sich um einen nicht gewollten Spielfehler handelt, konnte ein Spieler davon ausgehen, das er diese M?glichkeit nicht nutzen solle.
Ich muss nun leider meinem Broterwerb nachgehen und bin gespannt, was sich hier bis heute abend tut.
Cevnvev
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