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  • #16
    Zitat von R260965829 Beitrag anzeigen
    wenn man die aufladefunktion aufruft stehen dort die gleichen Preise wie zuvor... wenn man eine Zahlungsoption w?hlt steigt der Preis... dies ist bei Endkunden VERBOTEN, Preisauszeichnungen m?ssen Bruttopreise sein.
    insofern ist auch hier ein rechtliches Problem...

    Einmal irgendwo einen Gesetzestext gelesen und schon muss dann irgendwas falsch sein?! OMG
    Da die einzelnen Anbieter Geb?hren verlangen k?nnen (und ich meine jetzt nicht R2 sondern Anbieter wie mopay, PSC usw) Muss vor der Bezahlung f?r den Endverbraucher klar ersichtlich sein wie hoch der zu zahlende Preis ist. Wenn du nun einmal alles durchgehst wirst du feststellen das dort dann der Endpreis auch steht. Also gibt es da ?berhaupt keine rechtliche Relevanz!

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    • #17
      Zitat von TwinkWink Beitrag anzeigen
      Einmal irgendwo einen Gesetzestext gelesen und schon muss dann irgendwas falsch sein?! OMG
      Da die einzelnen Anbieter Geb?hren verlangen k?nnen (und ich meine jetzt nicht R2 sondern Anbieter wie mopay, PSC usw) Muss vor der Bezahlung f?r den Endverbraucher klar ersichtlich sein wie hoch der zu zahlende Preis ist. Wenn du nun einmal alles durchgehst wirst du feststellen das dort dann der Endpreis auch steht. Also gibt es da ?berhaupt keine rechtliche Relevanz!

      Die Preisauszeichnung, auch Preisangabe, ist nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) gegen?ber Endverbrauchern verpflichtend als Endpreis vorzunehmen.
      Wer Endverbrauchern gewerbsm??ig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (USt) und aller ggf. zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile kenntlich zu machen. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein.


      Das heisst nicht ich kaufe ?ber einen Button f?r 9,99? ein und muss beim bezahlen 11,88? zahlen. Der sogenannte Endpreis ist in diesem Fall 9,99?

      Wenn man sich nun ganz unsicher ist, dann kann man beim Verbraucherschutz anrufen und sich informieren lassen.
      Zuletzt geändert von R262560313; 04.01.2015, 08:35.

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      • #18
        Zitat von TwinkWink Beitrag anzeigen
        Einmal irgendwo einen Gesetzestext gelesen und schon muss dann irgendwas falsch sein?! OMG
        Da die einzelnen Anbieter Geb?hren verlangen k?nnen (und ich meine jetzt nicht R2 sondern Anbieter wie mopay, PSC usw) Muss vor der Bezahlung f?r den Endverbraucher klar ersichtlich sein wie hoch der zu zahlende Preis ist. Wenn du nun einmal alles durchgehst wirst du feststellen das dort dann der Endpreis auch steht. Also gibt es da ?berhaupt keine rechtliche Relevanz!
        Lesen und verstehen, es geht hier nicht um Geb?hren von Paymentanbietern es geht um die UMSATZSTEUER und die muss auf dem Button ausgewiesen sein und nicht hinterher... aber Hauptsache erstmal geflamed.

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        • #19
          OMG! Die PAngV, sieht vor das dem Endverbraucher der Gesamtpreis kenntlich gemacht wird bevor der "Kauf" zu Stande kommt. Das ist hier ganz klar der Fall. Ihr kauft nicht den "Artikel" und dann werden hinter 19% drauf geschlagen und ihr zahlt mehr, sondern vor der Kaufabwicklung ist euch klar was der Endpreis ist und welchen ihr zahlen m?sst.

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          • #20
            Zitat von IHK zur Preisangaben-Verordnung
            Jeder, der Endverbrauchern gewerbsm??ig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (MWSt) und aller eventuell zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.
            ein Zitat aus der Erl?uterung der IHK zur PAngV. Dort steht eben nicht irgendwo am ende bevor der Kauf zustande kommt sondern bei der Preisangabe.
            ?ber diesen Sachverhalt sind schon Reiseportale und Fluggesellschaften gestolpert, man redet da von "versteckten Kosten".

            Die Urteile dazu kannst du dir gerne selbst Heraussuchen.

            Und nur mal eben so, die 19% die erst beim Payment ersichtlich sind sind von der Preisdeklaration her nicht als Mehrwertsteuer ersichtlich sondern erscheinen bei dieser Handlungsweise wie eine Geb?hr des Paymentanbieters... ich w?sste nicht das man in Deutschland inzwischen Kosten verschleiern d?rfte.
            Zuletzt geändert von R260965829; 04.01.2015, 13:34.

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            • #21
              ... Oh oh gef?hrliches Halbwissen unterwegs ...

              TwinkWink wo hast du dich denn belesen zu diesen ganzem Thema? Ich mein, deine Aussagen m?ssen ja von irgendwoher kommen .. die fliegen einem nicht im Schlaf zu!^^

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              • #22
                Halbwissen?! Ich bin Kauffrau im Einzelhandel. Soviel zu der Thematik.

                Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: krissi.JPG
Ansichten: 1
Größe: 10,5 KB
ID: 148236

                und auf dem Bild ist beim cashen klar zu sehen was der "Endpreis" ist und es ist sogar der MwST Betrag ausgewiesen!

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                • #23
                  Du liegst dennoch falsch und das sagt dir auch ein Vollkaufmann bzw. Frau. Der Betrag muss beim B2C am Anfang bereits Brutto benannt werden und am Ende mit Mwst. aufgeschl?sselt sein.

                  Du rennst doch auch net mit ner Jeans wo 19,90 draufsteht zur Kasse und dann kost das Ding auf einmal 23,68, oder ?

                  Nur weil der Weg zur Erkenntnis in deinem Bild k?rzer ist, isser noch lange nicht korrekt.
                  Zuletzt geändert von xRine; 04.01.2015, 15:16.

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                  • #24
                    Zitat von TwinkWink Beitrag anzeigen
                    Halbwissen?! Ich bin Kauffrau im Einzelhandel. Soviel zu der Thematik.

                    [ATTACH=CONFIG]24858[/ATTACH]

                    und auf dem Bild ist beim cashen klar zu sehen was der "Endpreis" ist und es ist sogar der MwST Betrag ausgewiesen!
                    xRine hat es sehr gut beschrieben ... Danke

                    Ich bin selbst im Einzelhandel t?tig, nur das ich weiss wovon ich schreibe!

                    So und weil es so sch?n war noch mal f?r dich ...

                    Ich m?chte mir in einem Laden, sei es eine Torte, Hose, Top, K?chenutensilien, Teppich etc. kaufen.
                    Nun, suche mir ein Top aus was 9,99? kostet, jetzt gehe ich zur Kasse. An der Kasse ist schon alles abgescannt der Preis betr?gt nun 11,88?! Was nun? Richtig der Laden bescheisst einen mit dem Preis!

                    Und da es von dir nett ?berlesen wird oder verstehst du den Text nicht? Hier nochmal etwas gr?sser!


                    Die Preisauszeichnung, auch Preisangabe, ist nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) gegen?ber Endverbrauchern verpflichtend als Endpreis vorzunehmen.
                    Wer Endverbrauchern gewerbsm??ig Dienstleistungen oder Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (USt) und aller ggf. zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile kenntlich zu machen. Der sogenannte Endpreis muss sofort ersichtlich sein.

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                    • #25
                      Danke das es andere nochmals!!! erkl?rt haben ich rede mir sonst den Mund fusselig.

                      @Twink auch Kaufleute im Einzelhandel sind keineswegs voll in dieser Thematik, ich bet?tige mich derzeit als Rechnungsrevisor und w?rde auch nicht behaupten das ich alles zu dem Thema wei?... allerdings scheinbar mehr als du momentan...

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                      • #26
                        Hypothetisch gesehen kann R2 nat?rlich die 19% drauf schlagen, ist dann aber verpflichtet die Endpreise nach ?19 UStG sichtbar zu machen.
                        Doch selbst wenn sie das tun, w?re es immer noch eine Grauzone da R2 bisher in China abgef?hrte Steuern nicht zuerst abzieht. Dies bedeutet das der Endverbraucher, sprich der Spieler, die bisher abgef?hrten Steuern (In diesem Fall also 3%, 13% oder 17% je nach Lage.) + 19% bezahlen soll.

                        Umsatzsteuer China
                        W?hrend f?r kleine Steuerzahler immer ein Umsatzsteuersatz von 3% gilt, gilt f?r allgemeine Steuerzahler in den meisten F?llen ein Steuersatz von 17%. Wie in der Tabelle ersichtlich, sind neben Exportg?tern nur spezielle Ausnahmen steuerfrei, w?hrend eine Reihe anderer G?ter mit 13% besteuert werden.
                        Hier kommt es nun darauf an unter welche Kategorie R2 f?llt. Gehen wir einfach mal von "allgemeiner Steuerzahler" aus, also 17%. Dies bedeutet das der Spieler doppelt zahlt. Beispiel: 100? beinhalten bereits 17% (17?) + der jetzige Aufschlag von 19% (19? bei 100? Aufladung) ergibt 36? Steuereinnahmen und somit f?r R2 ein Reingewinn der 17%.

                        Gesetzesm??ig d?rfte R2 somit eine USt (Mwst) von max. 2% draufschlagen, was nat?rlich preislich sofort angezeigt werden muss.

                        In diesem Sinne ... keiner weis wer wen Beschei?t, doch jeder weis er wird beschissen.
                        In diesem Fall jedoch :-)

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                        • #27
                          So hab ich auch erst gedacht, jedoch Firmensitz wird mit Hongkong angegeben und da herrschen 0% wenn ichs richtig interpretiere.

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                          • #28
                            Zitat von xRine Beitrag anzeigen
                            So hab ich auch erst gedacht, jedoch Firmensitz wird mit Hongkong angegeben und da herrschen 0% wenn ichs richtig interpretiere.
                            Das ist nicht ganz richtig, auch in Hongkong gibt es Steuern.
                            Siehe hier:

                            In Hongkong eingetragene Firmen werden nicht besteuert, solange kein Gesch?ft in Hongkong stattfindet.
                            Andernfalls betr?gt der Steuersatz 16,5% auf die im Jahr erwirtschafteten Gewinne...
                            Da ich mal davon ausgehe das auch in Hongkong DK gespielt und Gold gekauft wird, w?ren sie also Steuerpflichtig.

                            Ist nur der Firmensitz in Hongkong, die Server aber z.B. in einem anderen Land z?hlt schon der "Auslands"-Status

                            "Auslands"-Status

                            Eine Firma ist steuerpflichtig, wenn:
                            sie eigene R?umlichkeiten mit Personal in Hongkong unterh?lt
                            das Tagesgesch?ft der Firma ganz oder zum Teil auf dem Territorium Hongkongs abgewickelt wurde
                            sich ihre Kunden in Hongkong befinden
                            sich ihre Zulieferer in Hongkong befinden
                            zum Verkauf bestimmte Waren in Hongkong gelagert wurden
                            Den ganzen Text gibt es unter: Steuerwesen in Hongkong

                            Nat?rlich lasse ich mich zu jeder Zeit eines besseren belehren .. ausser zwischen 9-18 Uhr, da hab ich besseres zutun

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                            • #29
                              Dabei d?rfte es sich aber um eine Einkommenssteuer handeln, nicht um die Umsatzsteuer. Aber auch ich lasse mich gerne belehren, sogar zwischen 9-18 Uhr ^^

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                              • #30
                                Wir werden es nie erfahren, denn es wird sich weder R2 oder ein GM dazu ?ussern!

                                Das einzige was man machen k?nnte, ist, wenn man sich an die Verbraucherschutzzentrale oder IHK wendet. Nur wenn man das macht, wird R2 schnell auch in die Schlagzeilen treten und ich denke nicht, dass das R2 das will.

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