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R2-SPEZIAL Kann nicht mehr einloggen

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  • R2-SPEZIAL Kann nicht mehr einloggen

    Also Leute.
    Der Asmo1410 hat nun aufgeh?rt zu spielen. Und zwar aus den nachfolgend genannten Gr?nden.

    Asmo1410 hat bis jetzt mehr als 2000.- Euro in Drachenkrieger investiert. Und wurde nun von R2 dauerhaft gesperrt weil Asmo1410 mehrere Tickets abgeschickt hat weil er im Teufelsk?fig seit einigen Tagen immer erst in dem K?fig drin ist wo alle anderen Spieler auch sind und auf einmal war Asmo1410 dann in einem anderen K?fig wo au?er ihm niemand mehr da gewesen ist.
    Da R2 mit der Behebung dieses Problems restlos ?berfordert war, wurde dann Asmo1410 einfach aus dem Spiel entfernt.
    Aber dadurch das R2 von Asmo1410 diese mehr als 2000.- Euro kassiert hat, ergeben sich nun die vors?tzlichen Straftaten der INTERNETKRIMINALIT?T und des BETRUGES und der UNTERSCHLAGUNG und des DIEBSTAHLS !!!!
    Asmo1410 hat diesbez?glich selbstverst?ndlich umgehend eine Strafanzeige in die Wege geleitet.

    Und da Asmo1410 noch mehrere Charaktere in diesem Spiel hat (S15, S16, S17, S20, S22, S34) kann R2 diese Straftaten auch garantiert nicht verschleiern und behaupten das so etwas noch nie get?tigt worden ist.

    MFG

    Dodge1988

  • #2
    Moin Moin,

    die oben dargestellten Gr?nde f?r einen Bann entsprechen nicht der Wahrheit. Wenn es einen Bann gab, dann wurde dieser mit dem R2-Support abgesprochen, und erfolgte sicherlich aus anderen gravierenden Gr?nden.

    Ich kann versichern, dass kein Spieler gebannt wird, weil er ein Ticket schreibt.

    @R269984717
    Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich wirklich zur?ck halten.
    Internetkriminalit?t ist KEINE Straftat nach dem StGB.

    Ein Diebstahl und eine Unterschlagung k?nnen nicht stattfinden, da es keine "fremde bewegliche Sache" im Spiel gibt. Ein Betrug kann auch nicht vorliegen, da nach einer erfolgten Aufladung, das Gold an den Spieler ausgezahlt wurde. Somit ist von Seitens R2Games der Vertrag erf?llt. Die dazugeh?rigen Paragraphen stehen am Ende meines Postes.

    An dieser Stelle m?chte ich erw?hnen, dass sich R2Games jegliche rechtliche Schritte wegen z.B. Verleumdung u.a. vorbeh?lt.

    ? 242 Diebstahl

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f?nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    ? 246 Unterschlagung

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Ist in den F?llen des Absatzes 1 die Sache dem T?ter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu f?nf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar.
    ? 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Verm?gensvorteil zu verschaffen, das Verm?gen eines anderen dadurch besch?digt, da? er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdr?ckung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterh?lt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f?nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    ...
    ? 187 Verleumdung

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben ver?chtlich zu machen oder in der ?ffentlichen Meinung herabzuw?rdigen oder dessen Kredit zu gef?hrden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat ?ffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (? 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu f?nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Zuletzt geändert von HGM Andy; 10.12.2014, 14:25.

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