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Protest gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer von den Spielen

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  • Protest gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer von den Spielen

    R2, habt ihr 'nen Schatten oder was ist da los?

    nach dem Umsatzsteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland haben wir als Nutzer nicht die Kosten zu tragen! Die bleiben sch?n bei euch. Hier die entsprechenden Gesetzestexte aus besagtem Gesetzbuch.

    ?13a UStG

    Steuerschuldner

    (1) Steuerschuldner ist in den F?llen

    1. des ? 1 Abs. 1 Nr. 1 und des ? 14c Abs. 1 der Unternehmer;

    2. des ? 1 Abs. 1 Nr. 5 der Erwerber;

    3. des ? 6a Abs. 4 der Abnehmer;

    4. des ? 14c Abs. 2 der Aussteller der Rechnung;

    5. des ? 25b Abs. 2 der letzte Abnehmer;

    6. des ? 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 der Unternehmer, dem die Auslagerung zuzurechnen ist (Auslagerer); daneben auch der Lagerhalter als Gesamtschuldner, wenn er entgegen ? 22 Abs. 4c Satz 2 die inl?ndische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters nicht oder nicht zutreffend aufzeichnet.

    (2) F?r die Einfuhrumsatzsteuer gilt ? 21 Abs. 2.




    Abs. 2 entf?llt, da es sich nicht um den Tansfer von materiellen G?tern in das Inland handelt.



    ?1 Abs. 1 Nr. 1
    (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Ums?tze:

    1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausf?hrt. Die Steuerbarkeit entf?llt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder beh?rdlicher Anordnung ausgef?hrt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgef?hrt gilt;



    Das ist unser Fall. Ich werde trotzdem mal die anderen F?lle mit den entsprechenden Gesetzestexten erkl?ren.



    ? 14c
    (1) Hat der Unternehmer in einer Rechnung f?r eine Lieferung oder sonstige Leistung einen h?heren Steuerbetrag, als er nach diesem Gesetz f?r den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den Mehrbetrag. Berichtigt er den Steuerbetrag gegen?ber dem Leistungsempf?nger, ist ? 17 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. In den F?llen des ? 1 Abs. 1a und in den F?llen der R?ckg?ngigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach ? 9 gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.
    (2) Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausf?hrt. Der nach den S?tzen 1 und 2 geschuldete Steuerbetrag kann berichtigt werden, soweit die Gef?hrdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist. Die Gef?hrdung des Steueraufkommens ist beseitigt, wenn ein Vorsteuerabzug beim Empf?nger der Rechnung nicht durchgef?hrt oder die geltend gemachte Vorsteuer an die Finanzbeh?rde zur?ckgezahlt worden ist. Die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags ist beim Finanzamt gesondert schriftlich zu beantragen und nach dessen Zustimmung in entsprechender Anwendung des ? 17 Abs. 1 f?r den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Voraussetzungen des Satzes 4 eingetreten sind.



    Der scheint nix mit den Spielern zu tun zu haben. Wenn ich mich irre, korrigiert mich mal bitte.



    ?1 Abs.1 Nr. 5
    5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.



    Innergemeinschaftlicher Erwerb ist ganz weit weg von unserem Fall.



    ? 6a Abs. 4

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    (4) Hat der Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, so ist die Lieferung gleichwohl als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. In diesem Fall schuldet der Abnehmer die entgangene Steuer.



    Auch wieder mal ganz weit weg.



    ? 25b Abs. 1 - 2

    Innergemeinschaftliche Dreiecksgesch?fte

    (1) Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgesch?ft liegt vor, wenn

    1. drei Unternehmer ?ber denselben Gegenstand Umsatzgesch?fte abschlie?en und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt,
    2. die Unternehmer in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten f?r Zwecke der Umsatzsteuer erfasst sind,
    3. der Gegenstand der Lieferungen aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt und
    4. der Gegenstand der Lieferungen durch den ersten Lieferer oder den ersten Abnehmer bef?rdert oder versendet wird.

    Satz 1 gilt entsprechend, wenn der letzte Abnehmer eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht f?r ihr Unternehmen erwirbt und die in dem Mitgliedstaat f?r Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist, in dem sich der Gegenstand am Ende der Bef?rderung oder Versendung befindet.
    (2) Im Fall des Absatzes 1 wird die Steuer f?r die Lieferung an den letzten Abnehmer von diesem geschuldet, wenn folgende Voraussetzungen erf?llt sind:

    1. Der Lieferung ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb vorausgegangen;
    2. der erste Abnehmer ist in dem Mitgliedstaat, in dem die Bef?rderung oder Versendung endet, nicht ans?ssig. Er verwendet gegen?ber dem ersten Lieferer und dem letzten Abnehmer dieselbe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist als dem, in dem die Bef?rderung oder Versendung beginnt oder endet,
    3. der erste Abnehmer erteilt dem letzten Abnehmer eine Rechnung im Sinne des ? 14a Abs. 7, in der die Steuer nicht gesondert ausgewiesen ist, und
    4. der letzte Abnehmer verwendet eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mitgliedstaates, in dem die Bef?rderung oder Versendung endet.



    Nein, wir haben keine Dreiecksgesch?fte innerhalb einer Gemeinschaft.




    ?4 Nr. 4a Buchstabe a
    die folgenden Ums?tze:

    a) die Lieferungen der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenst?nde an einen Unternehmer f?r sein Unternehmen, wenn der Gegenstand der Lieferung im Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet. Mit der Auslagerung eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager entf?llt die Steuerbefreiung f?r die der Auslagerung vorangegangene Lieferung, den der Auslagerung vorangegangenen innergemeinschaftlichen Erwerb oder die der Auslagerung vorangegangene Einfuhr; dies gilt nicht, wenn der Gegenstand im Zusammenhang mit der Auslagerung in ein anderes Umsatzsteuerlager im Inland eingelagert wird. Eine Auslagerung ist die endg?ltige Herausnahme eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager. Der endg?ltigen Herausnahme steht gleich der sonstige Wegfall der Voraussetzungen f?r die Steuerbefreiung sowie die Erbringung einer nicht nach Buchstabe b beg?nstigten Leistung an den eingelagerten Gegenst?nden,


    Dieser Thread ist ernst zu nehmen, da ich rechtlichen Schutz der Spielerschaft gegen ihre Ma?nahmen bei der Erhebung der Steuer hierin darlege. F?r den Fall des Misstrauens hier die von mir verwendete Quelle in Form von Weblinks.

    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25b.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6a.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13a.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html

    ---------- Post added at 20:10 ---------- Previous post was at 20:00 ----------

    Nur zur Info an alle: Ich mache hier jetzt nicht eine sinnlose Front auf, die keine entsprechende Grundlage hat (wie man ja offensichtlich sehen kann). Zudem ist dieser Thread durch ein anderes Gesetz, welches zu den Grundgesetzen geh?rt und die Meinungsfreiheit sch?tzt, gesch?tzt, genauso wie diverse fr?here Threads/Posts von mir. Ich apelliere an jeden, dem es in den Fingern juckt hier was zu schreiben, dieses auch zu tun. Ihr k?nnt daf?r nicht belangt werden. Trotzdem seit bitte nicht anst??ig dabei, das w?rde uns nicht helfen.

    Mit freundlichem Gru?
    Blutgott von [S10]Limbo
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  • #2
    Ist das vllt eher eine versteckte Preiserh?hung? Was mich schon gewundert hatte: Warum wird R2 vom EU-Parlament unterrichtet? Und das erst gegen Ende des Jahres? Mehrwertsteuer ist doch L?ndersache. Hier ist was faul im Staate D?nemark

    Bin mal gespannt, wie ab kommendem Jahr die Rechnungen von R2 aussehen werden - denkt an die explizite Ausweisung der Mehrwertsteuer!!

    Juli

    Kommentar


    • #3
      interessant danke f?r den beitrag aber ich kann dir jetzt schon sagen dass dies wom?glich kommentarlos gel?scht wird .
      sigpic

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      • #4
        Denkst du das w?rd mich wundern?

        ---------- Post added at 22:56 ---------- Previous post was at 22:41 ----------

        halt hab nen Fehler gefunden... Bitte mal ? 14c Abs. 2 beachten: Dies ist genau der Fall der hier gerade auftritt!

        R2Games ist NICHT berechtigt den Steuerbetrag auszuweisen (selbes Problem hatte JustAGame ebenfalls, dann haben sie es auf Dr?ngen der Spieler ge?ndert). Da sie trotzdem den Steuerbetrag von uns erheben schulden sie uns diesen..... Roundabout 190? pro 1000?, also die Casher w?rden auch r?ckwirkend nochmal ordentlich absahnen.
        Artikel 5 Grundgesetz
        (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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        • #5
          Finde ich auch doof nun 2?20 mehr zu zahllen. da steht ja was von , dass wir mehr dias auch erhalten sollen,
          denke aber, dass sie die sachen im shop dann auch teurer maachen werden f?r dias

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          • #6
            Na ja das mit der steuer usw was eu m?ssig festgelegt wurde stimmt schon so wie es r2 schreibt..die artikel usw die der anfangsposter so sch?n aufgelistet hat sind in dem sinne nicht mehr aktuell...

            Ab dem 1. Januar 2015 werden die umsatzsteuerlichen Regelungen zum Ort der Dienstleistung f?r Anbieter von Telekommunikations-, Rundfunk und Fernseh- oder elektronischen Diensten an private Endverbraucher in der EU ge?ndert. Zuk?nftig entsteht die Umsatzsteuer nicht mehr im Land des leistenden Unternehmers, sondern wird dort f?llig, wo der Endverbraucher ans?ssig ist.

            Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Unternehmen in jedem EU-Mitgliedstaat, in welchem sie private Endverbraucher haben, den jeweiligen lokalen umsatzsteuerlichen Regelungen und damit zusammenh?ngenden ge?nderten Meldepflichten unterliegen.

            Wie bereits erw?hnt werden sich die umsatzsteuerlichen Regelungen zum Ort der Dienstleistung f?r Anbieter der nachfolgend aufgef?hrten Dienstleistungen (nachfolgend auch TFRE-Leistungen oder Leistungen) zum 1. Januar 2015 ?ndern:

            Telekommunikationsleistungen (zum Beispiel Festnetz- und Mobiltelefondienste, der Zugang zum Internet)
            Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie
            auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (Darunter sind Leistungen zu verstehen, die ?ber das Internet oder andere elektronische Netze erbracht werden und in hohem Ma?e auf Informationstechnologie angewiesen sind, zum Beispiel digitale Produkte, wie zum Beispiel Software und entsprechende Updates, Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen, Bereitstellungen von Bildern, Texten, Informationen ?ber das Internet, Zugang zu Portalen und Datenbanken und Onlinehandelsplattformen, Leistungen im Zusammenhang mit Online-Spielen, Verkauf von eBooks).

            Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Umsatzsteuer (USt.) und Mehrwertsteuer (MwSt.)?

            Weil oft danach gefragt wird ein kurzer Exkurs zum Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Kurz gesagt: Es gibt keinen f?r Unternehmer relevanten Unterschied. Zumindest in Deutschland meint man mit Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer immer die selbe Steuerart. Korrekt ist aus deutscher Sicht die Bezeichnung "Umsatzsteuer", denn es gibt ein "Umsatzsteuergesetz" (UStG), aber kein "Mehrwertsteuergesetz". Umgangssprachlich wird aber h?ufiger die Bezeichnung Mehrwertsteuer verwendet. Rechtliche Auswirkungen hat diese Unterscheidung der Begriffe aber nicht.

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            • #7
              Dies ?ndert aber nichts daran wer die Steuer abzuf?hren hat... hierbei geht es nur darum das der Dienstleister nicht in ein "Niedrigsteuerland" ausweichen kann um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
              Somit muss der Betreiber bei einem deutschen Kunden den deutschen Steuersatz von 19% abf?hren, bei einem spanischen Kunden jedoch den h?heren spanischen.
              Also eher eine Form der Verhinderung von Steuerflucht.
              Dies bezieht sich also nur auf eine Pflicht des Dienstleisters... ein in Deutschland ans?ssiger Anbieter eines Browsergames mit Cashm?glichkeit zahlt heute schon die 19% f?r deutsche Kunden... was allerdings R2 an Steuern abf?hrt ist unbekannt.

              Zur Schaffung von Transparenz w?re es hilfreich zu wissen wie hoch der bisher abgef?hrte Steuersatz ist und welche Differenz zum deutschen Steuersatz existiert.
              Nur eine Erh?hung um diese Differenz w?re mMn in Ordnung, da dem Betreiber h?here Kosten entstehen... alles was dar?ber hinausgeht (pauschal 19% mehr) ist eine versteckte Preiserh?hung.

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              • #8
                F?r die betroffenen H?ndler bedeuten die Neuregelungen, dass deren Shopsystem technisch angepasst werden muss, damit die unterschiedlichen Steuers?tze sowohl berechnet, als auch angezeigt werden k?nnen. Die Angabe von Netto-Preise ist im Privatkundengesch?ft jedenfalls aufgrund der eindeutigen Regelungen der Preisangabenverordnung keine m?gliche Alternative. Vielmehr m?ssen die angezeigten Bruttopreise f?r ausl?ndische Besucher angepasst werden.
                Die rechtlichen Vorschriften rund um die Mehrwertsteuer, die im jeweiligen Land gestellt werden, m?ssen ebenfalls eingehalten werden, beispielsweise die Anforderungen an eine Rechnung.

                Was von daher nicht geht: "Wenn du dich nicht in Deutschland befindest beachte bitte, dass die nationale Mehrwertsteuer von 19% trotzdem zu den in-Spiel K?ufen hinzu kommt." Der Mwst.Satz muss sich eindeutig nach dem Aufenthaltsort des Empf?ngers richten, Pauschalierungen sind meiner Meinung nach daher auch nicht m?glich.

                Viele werden zun?chst ganz auf Preiserh?hungen verzichten und sich vorerst mit etwas geringeren Erl?sen zufrieden geben. Erst wenn sich der Markt insgesamt nach oben bewegen sollte, wollen sie dem Trend folgen.
                Das bedeutet sie k?nnen die Erh?hung an den Endverbraucher weitergeben.

                Lieferungen und Dienstleistungen aus Nicht-EU-L?ndern via Internet an Privatleute ? etwa von Computerspielen, Software, Musik, Filmen sowie Providerleistungen und der Zugang zu Datenbanken ? laufen am Zoll vorbei. Damit solche Gesch?fte nicht auch an der Steuer vorbei abgewickelt werden, mussten die Lieferfirmen nach ALTEM GESETZ ? 3a Abs. 3a UStG sich mindestens in einem (beliebigen) EU-Land registrieren lassen. Dann schlagen sie den Mehrwertsteuersatz dieses Landes auf die Rechnung auf (auf diese Weise kommt der traumhafte Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent zustande, den z.B. iTunes verlangt ? das in Luxemburg registriert ist und offiziell nur an Privatleute verkauft).
                M?glicherweise erfolgte die Besteuerung auch direkt am Firmensitz, wobei da die Mwst. verschiedenen Gesetzen unterliegt, vermutlich aber bei 6% liegen d?rfte.

                @Blutgott
                So ungern ichs sage, aber du d?rftest mit allem falsch liegen. ?brigens Meinungsfreiheit gilt nur begrenzt in Foren, solange es der Betreiber eben duldet.
                Zuletzt geändert von xRine; 01.01.2015, 18:24.

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                • #9
                  die leute mit paysafe werden sich freuen eine 10er reicht nicht mehr

                  und die kinder bekommen nicht mehr wie 10

                  Kommentar


                  • #10
                    Ich glaube das mit dem Umschlag der MwSt auf den Verbraucher, in dem Falle uns Spielern, auch nicht so wirklich! Wenn dem so w?re, w?rde sich R2 der monatelangen Steuerhinterziehung bekennen! Vielmehr ist es ein Vorwand die eigenen Preise seitens R2 zu erh?hen.

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                    • #11
                      Neu muss R2Games ja dem Land die Mehrwertsteuern abliefern, wo der K?ufer der Diamanten wohnt. Dies kann R2 Games ?ber eine Amtsstelle abwickeln lassen soweit mir das bekannt ist. Wo m?ssen sie nun die Steuern abliefern, wenn der K?ufer beispielsweise aus der Schweiz kommt, wo zum ersteren die Schweiz gar nicht betroffen ist da sie kein EU-Mitgliedsland ist und zweitens wenn es auch noch so w?re, die Mehrwertsteuer Abgabe h?chstens den ?blichen 8% MwSt entsprechen w?rde.
                      Ist das nun eine Bereicherung Seitens R2Games, da sie ja die MwSt. gar nicht in jenem Land entrichten kann wo der Spieler sie gekauft hat, oder kommt die MwSt. einfach einem Lande zu gute, wo der K?ufer gar kein Staatsb?rger davon ist?

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                      • #12
                        Ich bin extrem gespannt wie sich die Geb?hren f?r den Auslandseinsatz der Kreditkarte mit dem EU-Recht verkn?pft. Da in einem Spiel wie diesem in denen die "Besitzt?mer" der Spieler auf nicht persistenter Basis fungieren und der Spieler ausdr?cklich seinem Verzicht auf allen Ebenen zustimmt, ist jeder investierte Euro gleichzusetzen mit Company Profit. Da sich hier die Margen generieren hat das nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun sondern mit Gewinnmaximierung bei gleichzeitigem R?ckgang des Umsatzes. Als Spieler kann man sich lediglich dadurch wehren indem man keinen Euro mehr investiert, solange man in einem Spiel unterwegs ist, was jederzeit und ohne Angabe von Gr?nden beendet werden kann. Wer schon Euronen investiert hat ist gut beraten, sich so lange wie m?glich an seinen Errungenschaften zu erfreuen bis der unweigerliche ShutDown kommt.

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                        • #13
                          ich sage nur ich werde alles erdenkliche dran setzen und werde dieser und anderen sachen auf den grund gehen lassen !

                          Kommentar


                          • #14
                            ne sammelklage w?re reintheoretisch m?glich. Was auf jeden Fall gegen geltendes Recht verst??t ist den Diakauf so wie er aktuell ist auszupreisen und die derzeit versteckten Steuern hinten drauf zu schlagen. Das ist reiner Betrug am Verbraucher. Stellt euch mal vor ihr bestellt irgendwo etwas f?r 100 Euro und wenne s geliefert wird sollt ihr auf einmal 119 Euro bezahlen...

                            ->
                            "Jeder, der Endverbrauchern gewerbsm??ig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschlie?lich Umsatzsteuer (MWSt) und aller eventuell zus?tzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis. "
                            Allianzlos in LOA 15.05.2015 - 12.06.2015
                            Ausgeschlossen von Cross Server Herrschaft 01.04.2015 - 11.07.2015
                            "Bestpreis Juli 2015" 28,07€ für 1300 Dias! (Preisschild sagt 9,99€)
                            Danke R2FAIL

                            Kommentar


                            • #15
                              Sammelklagen gibts in Deutschland nicht, nur mal so am Rande erw?hnt.

                              Kommentar

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