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  • 19% mehrwertsteuer

    hallo nun ist ja der 1.1.15 und r2 muss die 19% erheben alles sch?n und gut nun sind wir so weit das wir 650 dias bekommen die 4,99 euro kosten plus facebook oder konsorten geb?r plus 19 % also liegen wir bei ca 7 euro f?r die gleiche menge!! das ist ein witz ein event zu bringen lade auf und bekommst ne belohnung omg der sinn steht wieder am geld verdienen ! wenns den G.M zu bunt wird machen se thema einfach zu ! ihr geht mit den leuten um als w?ren wir kinder! oder dumme leute seht einfach zu das ihr das game ans laufen bringt mehr wollen wir alle nicht ! in ruhe spielen.!! LG Alexandras S4

  • #2
    Ja das is schon hart...klar k?nnens nix daf?r das sie die mwst erheben m?ssen aber gross schreiben wir machen ein event und dann is das event wieder nur dazu da das der spieler dias aufladen muss...ersten sollte es bei sowas mehr geben also das was es gibt...und zweitens h?ttens die diamenge etc anpassen k?nnen...

    Vor allem das schlimme ist ihre preislisten usw sind sofort angepasst und events daf?r bereitgestellt aber mal an fehlern zu arbeiten....achwo...ich sag ja techniker haben genug zu tun um cashevents usw zum laufen zu bringen anstatt sich um fehler im spiel zu k?mmern...hauptsache de kohle fliest ordentlich...

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    • #3
      das quiz sollte schon so sein das alle antworten auch richtige antworten haben und nicht die richtige falsch ist. was ist das wenn ihr nicht wollt das wir gold verdienen dann lasst doch so ein event oder geht nochmal zur schule

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      • #4
        Die gesetzliche Mehrwertsteuer gilt nur f?r materielle, d.h. greifbare G?ter. Virtuelle G?ter, d.h. Gegenst?nde auf die der Besitzer keinen rechtlichen und dauerhaften Anspruch hat (siehe die tollen AGB) unterliegen nicht gezwungenerma?en der MwSt.Verordnung. Damit sind nicht virtuelle G?ter wie Musik oder Software gemeint. Wenn es r2 morgen einf?llt den Stecker zu ziehen sind die virtuellen Gegenst?nde futsch. Musik und Software sind allerdings noch da.
        Zuletzt geändert von struempfchen; 01.01.2015, 14:05.

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        • #5
          Doch gilt auch f?r diamanten und das halt nunmal seit 1 januar 2015...ist gesetzlich so festgelegt..gibt einen anderen beitrag wo alles wundersch?n erkl?rt ist...aber darum gehts ja net..jedenfalls nicht hier..

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          • #6
            ich finde bemerkenswert warum die G.M`s den kopf f?r so nen m?ll hinhalten was bekommen sie daf?r?! der preis muss ja schon sehr hoch sein alle fehler und alles was hier abgeht rechtfertigen sie und tun es es als w?re alles normal ich und das sollten auch mal andere tun. schauen ob nen acc beim richtigen herrausgeber gt arcarde sinnvoller ist die genau das gleiche spiel haben.ich werde pr?fen lassen in meiner stadt kassel durch die zust?ndige stelle in wie weit hier ? 263 Stgb vorliegt und ?berlegen diesbez?glich vorzugehen ( und dies trifft nicht zu b?llende hunde beissen nicht )und da sollte man sich nicht so sicher sein auch wenn der arbeitgeber sprich der herrausgeber im ausland ist einen gesch?ftsf?hrer hier in deutschland muss es geben . den nun reicht es und ich spreche da bestimmt f?r viele das ma? ist voll gru?
            Alexandras s4

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            • #7
              Zitat von R288198401 Beitrag anzeigen
              Doch gilt auch f?r diamanten und das halt nunmal seit 1 januar 2015...ist gesetzlich so festgelegt..gibt einen anderen beitrag wo alles wundersch?n erkl?rt ist...aber darum gehts ja net..jedenfalls nicht hier..
              Das ist so nicht ganz zutreffend. Du erwirbst zwar Dias gegen Euros (ein Kauf also wie Geld gegen Ware) - allerdings ist das kein Kauf eines persistenten Gutes sondern wird durch die AGB von r2 auf einen Gegenstand reduziert auf den Du keinen Anspruch hast.
              Somit erwirbst Du lediglich das Recht diese Gegenst?nde (Diamanten) als virtuelle "W?hrung" zu verwenden, Besitzanspr?che kannst Du aber in keiner Form geltend machen (da man darauf explizit verzichten MU?).
              Folglich zahlst Du Euronen f?r etwas was Du nicht besitzt - sondern lediglich damit agieren kannst. Du erwirbst also nur das Recht agieren zu d?rfen. Das Spiel und alle darin vorkommenden Gegenst?nde sind und bleiben im Besitz von r2.
              Trivial ausgelegt sprechen wir hier von einer Dienstleistung - nicht vom Erwerb von Eigentum mit Mehrwertcharakter. Das sollte r2 bzw. ihre Armee von Anw?lten eigentlich wissen.

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              • #8
                "Praktisch relevant f?r den Onlinehandel sind daher Dienstleistungen und Inhalte, die im Internet gegen Geld zug?nglich gemacht oder zum Herunterladen zur Verf?gung gestellt werden. Zu den elektronisch erbrachten Dienstleistung z?hlen Musik, Filme, E-Books oder Computerprogramme zum Download. Elektronisch erbrachte Dienstleistungen sind aber auch die Fernwartung von Programmen, das Erstellen von Webseiten oder das Webhosting. Anbieter von Onlinespielen, Suchmaschinen oder anderen Internetdiensten fallen ebenfalls unter die neue Regelung. Nicht erfasst wird der Versand von Software, E-Books auf CD oder DVD, da es sich hierbei um Waren und nicht um elektronische Inhalte handelt."

                Gru?.

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                • #9
                  Iiiirgendwas hat sich hier getan - obs nun ein Bug oder ein Feature ist, nicht bekannt Beim Aufladen aktuell wird keine Mwst. mehr erhoben! Wie kommts??

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                  • #10
                    Zitat von Juliettte1982 Beitrag anzeigen
                    Iiiirgendwas hat sich hier getan - obs nun ein Bug oder ein Feature ist, nicht bekannt Beim Aufladen aktuell wird keine Mwst. mehr erhoben! Wie kommts??
                    anscheinend nur bei dir

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                    • #11
                      Vlt mit nem proxy
                      Drachenkrieger:

                      sigpic

                      S1-Nitamud(Drachen)

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                      • #12
                        @Nitamud ich wollts auch grad sagen xD.. kann ja nur mit Proxy sein, ein Proxy was nicht in der Europ?ischen Union ist.. da f?llt mir evtl die Schweiz ein xD.. aber denk mal nicht das das evtl verboten ist, man kanns ja quasi nicht beweisen oder der spieler kommt aus der Schweiz

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                        • #13
                          Mh ist ja witzig. Dann sollte ich in Zukunft immer von der Arbeit aus aufladen ^^

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                          • #14
                            Moin Moin,

                            das Aufladen mit einem Proxy um die gesetzliche Steuer zu umgehen kann jederzeit mit einem permanenten Bann geahndet werden!

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