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Offizielle Ankündigung betreffend EU MwSt.-Änderungen Schweiz

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  • Offizielle Ankündigung betreffend EU MwSt.-Änderungen Schweiz

    Die Schweiz hatt auch MWst. obwohl wir nicht eu sind und es nicht angezeiogt wir in der liste!.

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Name: mwt.jpg
Ansichten: 8
Größe: 144,2 KB
ID: 155012

    Find ich nicht gerade Fair.

    Bitte um ?nderung.

  • #2
    Zitat von Niiherd Beitrag anzeigen
    Die Schweiz hatt auch MWst. obwohl wir nicht eu sind und es nicht angezeiogt wir in der liste!.

    [ATTACH=CONFIG]24594[/ATTACH]

    Find ich nicht gerade Fair.

    Bitte um ?nderung.
    und in der Liste steht explizit EU-Mitgliedstaat... es ist eben eine reine EU-Liste

    Kommentar


    • #3
      Ich glaub Niiherd meint das er/sie mwst zahlen muss obwohl er/sie aus der Schweiz kommt wo wahrscheinlich keine derartigen Steuern anfallen.
      Allianzlos in LOA 15.05.2015 - 12.06.2015
      Ausgeschlossen von Cross Server Herrschaft 01.04.2015 - 11.07.2015
      "Bestpreis Juli 2015" 28,07€ für 1300 Dias! (Preisschild sagt 9,99€)
      Danke R2FAIL

      Kommentar


      • #4
        So schauts aus Elizafa und Niiherd kann im Moment nicht antworten weil das Forum rumspackt und den Support selbst kontaktieren funktioniert im Moment auch nicht.
        Also was wird R2 Games in solch einen Fall machen?

        Kommentar


        • #5
          Entsprechend den neuen EU Mehrwertsteuer-Gesetzen werden wir von allen Spielern der deutschen Sprachversionen der Spiele 19% MwSt. erheben. Die Steuer wird auf die Preise der in-Spiel K?ufe addiert. Bitte achte auf die Preis?nderung beim Spielen deiner Lieblingsspiele. Wenn du dich nicht in Deutschland befindest beachte bitte, dass die nationale Mehrwertsteuer von 19% trotzdem zu den in-Spiel K?ufen hinzu kommt. Vielleicht k?nntest du einen Wechsel zu einer der anderen R2Games Sprachversionen in Betracht ziehen. Sollten sich diese Pl?ne ?ndern wird es eine weitere Ank?ndigung geben und du wirst benachrichtigt.
          Bei Fragen zu unseren Produkten wende dich bitte an unseren Kundendienst.
          Vielen Dank f?r dein Verst?ndnis. Wir bereiten zur Zeit als besonderes Dankesch?n exklusive Events f?r den deutschen Markt vor.

          R2Games
          31. Dezember 2014

          wer lesen kann ist klar im vorteil
          Zuletzt geändert von R254094037; 02.01.2015, 17:00.
          Amkolino [S20]

          Kommentar


          • #6
            Zitat von R254094037 Beitrag anzeigen
            Entsprechend den neuen EU Mehrwertsteuer-Gesetzen werden wir von allen Spielern der deutschen Sprachversionen der Spiele 19% MwSt. erheben. Die Steuer wird auf die Preise der in-Spiel K?ufe addiert. Bitte achte auf die Preis?nderung beim Spielen deiner Lieblingsspiele. Wenn du dich nicht in Deutschland befindest beachte bitte, dass die nationale Mehrwertsteuer von 19% trotzdem zu den in-Spiel K?ufen hinzu kommt. Vielleicht k?nntest du einen Wechsel zu einer der anderen R2Games Sprachversionen in Betracht ziehen. Sollten sich diese Pl?ne ?ndern wird es eine weitere Ank?ndigung geben und du wirst benachrichtigt.
            Bei Fragen zu unseren Produkten wende dich bitte an unseren Kundendienst.
            Vielen Dank f?r dein Verst?ndnis. Wir bereiten zur Zeit als besonderes Dankesch?n exklusive Events f?r den deutschen Markt vor.

            R2Games
            31. Dezember 2014

            wer lesen kann ist klar im vorteil
            dann passt die aussage aber nicht dazu

            Zitat von GMCatsEye Beitrag anzeigen
            guten morgen ihr wieso beschwert ihr euch nicht bei den richtigen verantwortlichen f?r die erh?hung und so weiter hier ein kleiner auszug was die eu beschlossen hat daf?r kann R2 nichts

            Die ab dem 01.01.2015 geltende Neuregelung der Umsatzsteuer in der EU betrifft alle Unternehmen, die Games oder Services digital auch au?erhalb von Deutschland vermarkten. In der Games-Branche sind dies alle Unternehmen, die mit einem Download-Shop durch die Vermarktung von Browsergames und Free2Play oder sonstigen digitalen Online-Services Ums?tze mit Endkunden generieren. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wohnsitz des Kunden als Ort f?r die Veranlagung von Umsatzsteuer ma?geblich und diese muss dann auch in dem Land abgef?hrt werden, wo der Kunde wohnt. Zur Vereinfachung kann die Erkl?rung der ausl?ndischen Umsatzsteuer ?ber das sogenannte ?Mini-One-Stop-Shop? (MOSS) Verfahren beim Bundeszentralamt f?r Steuern (BZSt) abgewickelt werden.
            das setzt ich das mal dagegen
            K1ngL1on - ua20-s52&s53&s54

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