Moin Moin zusammen,

immer wieder erreichen uns Meldungen wegen Mobbing gegen?ber anderen Spielern im Bereich von R2Games. Wir m?chten euch hiermit mitteilen, dass R2Games sowie die Gamemaster ein solches Handeln NICHT dulden.

Sollten wir davon Kenntnis bekommen, werden wir die Meldung pr?fen, und bei Bedarf unnachgiebig handeln. Weder R2Games noch wir Gamemaster werden strafbare Handlungen im Spiel oder im Bereich von R2Games dulden.
Mobbing mit einem extra daf?r angelegten Twink kann die Sperrung des Hauptaccounts zur Folge haben!

Sollten Beh?rden im Rahmen eines Strafverfahrens auf R2Games zukommen, werden wir die Beh?rden bei der Strafverfolgung unterst?tzen.

Wer uns Mobbingvorf?lle melden m?chte macht dies bitte mit entsprechenden Screenshots, einer Erkl?rung sowie den betroffenen Nicks und dem Server an die Emailadresse mobbing@gamemaster.support

Alle Gamemaster sind angewiesen, sofern sie Kenntnis von Mobbing im Bereich von R2Games haben, diese unverz?glich an alle leitenden Gamemaster zu melden, und den betroffenen Spieler auf diesen Beitrag zu verweisen.

Info am Rande:
Versto? gegen die Menschenw?rde

Grundgesetz f?r die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 1
(1) Die W?rde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu sch?tzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Strafrechtliche Folgen

Den Begriff Mobbing gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Die einzelnen Mobbing-Vorf?lle selbst liegen meistens unterhalb der Schwelle einer strafrechtlichen Relevanz, in ihrer Gesamtheit k?nnen sie jedoch einen Straftatbestand darstellen:
  • (Vors?tzliche) K?rperverletzung (? 223 StGB)
  • Fahrl?ssige K?rperverletzung (? 229 StGB)
  • N?tigung (? 240 StGB)
  • Beleidigung (?? 185, 192 StGB)
  • ?ble Nachrede (?186 StGB)
  • Verleumdung (?187 StGB)
Zivilrechtliche Folgen
  • Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (? 823 BGB)
  • Schmerzensgeld