ich bin f?r die Abschaffung der Banner in dem Spiel.Die nerven einfach nur vorallem wen sich die Leute Sachen kaufen wo man viel davon viel kaufen kann wie das Schwarzbier jetzt o.auch irgendwelche Pakete.Entweder sollten die das kleiner machen die Banner o.komplett weglassen.Will doch echt keiner wissen wer wieviel gekauft hat.
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Zitat von R269350917 Beitrag anzeigen^^ jup ist ver?ffentl. von privaten eink?ufen diese banner, was verboten ist laut Datenschutz. hab ja mal sonen thema schon mal ver?ffentlicht.
Bitte bevor man mit der Rechtskeule zuhaut erstmal die entsprechenden Gesetze lesen und verstehen...
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Zitat von R23831397 Beitrag anzeigenganz abschaffen weil es niemanden was angeht was man cashtWenn du lachen kannst obwohl alles schief geht, heißt es,
dass du bereits jemanden gefunden hast, auf den du die Schuld schieben kannst
(Server 3)
MFG Kirara
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Gast
Zitat von R269350917 Beitrag anzeigen^^ jup ist ver?ffentl. von privaten eink?ufen diese banner, was verboten ist laut Datenschutz. hab ja mal sonen thema schon mal ver?ffentlicht.
sorry wenn ich das jetzt so schreibe, aber bevor du hier mit rechtlichen Sachen kommst, solltest du erstmal die Definition "pers?nliche Daten" im Sinne des Datenschutzes kennen.
Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten nat?rlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann. Im zweiten Fall spricht man auch von personenbeziehbaren Daten.
Beispiele f?r personenbezogene Daten:
Augenfarbe: Klaus Mustermann hat blaue Augen.
PKW: Erika Mustermann besitzt einen VW Golf.
Geburtsort: Der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war geb?rtiger K?lner.
Im ersten Beispiel wird die Angabe hat blaue Augen der Person Klaus Mustermann zugeordnet. Die Angabe hat blaue Augen wird dadurch zu einer personenbezogenen Information. (Im Regelfall wird die Gesamtinformation Klaus Mustermann hat blaue Augen. als personenbezogene Angabe angesehen.)
Im zweiten Beispiel ist besitzt einen VW Golf die personenbezogene Information. Personenbezogene Daten m?ssen also nicht zwangsl?ufig ein k?rperliches Merkmal der Person sein. Es gen?gt ein Bezug zwischen der Person und einer Sache, einer anderen Person, einem Ereignis, einem Sachverhalt.
Im dritten Beispiel ist die Person, auf die sich die Angabe geb?rtiger K?lner bezieht, zwar nicht namentlich genannt. Sie ist jedoch bestimmbar, da allgemein bekannt ist, dass Konrad Adenauer der erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war.
Auch Daten, ?ber die sich ein Personenbezug herstellen l?sst, sind als personenbezogene Daten anzusehen (Beispiel: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer), selbst wenn die Zuordnungsinformationen nicht allgemein bekannt sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zuzuordnen.
Dazu lese bitte den Rest des BDSG und verstehe warum die Banner kein Verstoss gegen den Datenschutz sind.
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Im Grunde w?rde es trotzdem reichen wenn nurnoch die Rosen und Hochzeiten als Banner kommen.
Gerade bei den Eventeink?ufen kann es sehr nervig sein wenn die Teile 30 Minuten ?bern Bildschirm flimmern. Klar kann ich einen Relogg machen dann sind sie auch weg. Aber wer will schon alle 5-10 Minuten einen Relogg machen???
Mit Datenschutz hat das zumindest bei mir weniger zu tun, als mit Nervfaktor.
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